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Editorial

editorialWer vor Gericht streitet, bekommt ein Urteil, keine Gerechtigkeit. Richter treffen ihre Entscheidungen zwar nicht willkürlich, müssen aber trotzdem manchmal persönliche Wertungen treffen, die nicht immer mit dem Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden - und vor allem der Parteien des Rechtsstreits - deckungsgleich sind. Für Anwälte ist das eine banale Erkenntnis. Den Mandanten erstaunt das trotzdem immer wieder.

Wer vor Gericht streitet, bekommt keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil!

In eigener Sache

Wir beraten unsere Mandanten seit 1997 vor allem im

Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

Auch in allen anderen Rechtsgebieten, die Sie als Unternehmer betreffen, sind wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung ganz gut aufgestellt. Auch wenn Ihr Problem mit dem Internet ausnahmsweise mal ganz und gar nichts zu tun hat. Testen Sie uns gerne, wir scheuen den Vergleich nicht!

Wir tun nicht nur, was wir können!
Wir können auch, was wir tun!


30.04.13 SWR3: Fußballgucken erlaubt?

swr3Champions League... aber das Spiel wird nur im Bezahltfernsehen übertragen? Kein Problem: Mit einer schweizer IP-Adresse gibt es das Spiel auch im Netz zu schauen. Und völlig umsonst. Aber ist es rechtlich zulässig, durch die Hintertür Fußball im Internet zu schauen? Ist es! Warum das so ist, erklärt Rechtsanwalt Strömer bei SWR3 am 30. April 2013.

 

 
27.04.13 Düsseldorf: Social Media Manager

2012-09-14_damkSocial Media & Recht - ein Thema, das Verunsicherung mit sich bringt. Insbesondere der Datenschutz und das Urheberrecht werfen in der Praxis immer wieder Fragen auf - vor allem, wenn es eigentlich schnell gehen muss. Antworten und Hilfestellung bietet das  Seminar »Social Media Manager«. Rechtsanwalt Strömer referiert bei der DAMK Düsseldorfer Akademie für Marketing-Kommunikation und bringt Licht in den Rechts-Dschungel. Ort: Düsseldorf, Datum: 27. April 2013.

 
08.04.13 SWR3: Fotos bei Facebook loswerden

swr3Kann sich ein Betroffener dagegen wehren, dass ein Foto, auf dem er abgebildet wird, bei Facebook veröffentlicht wird? An wen wendet er sich in einem solche Fall am besten?  »Fotos loswerden im Netz«: Rechtsanwalt Strömer beantwortet solche Fragen in einem Interview mit dem Radiosender SWR3 am 8. April 2013.

 

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Abmahnung wegen Aztekenöfen

ofenDie gusto products & services GmbH mahnt derzeit Anbieter so genannter Aztekenöfen ab. Der Hintergrund: Die Gesellschaft ist Inhaberin der deutschen Wortmarke Azteken, die unter anderem für Öfen eingetragen ist. Aber kann die Markeninhaberin deshalb auch die Verwendung des Begriffs Aztekenöfen untersagen? Wir meinen, sie kann das nicht, und haben deshalb von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abgeraten.

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LG Hamburg: Buchhändler haften doch

Nach wie vor beschäftigt die Frage, wann ein Online-Buchhändler für rechtswidrige Inhalte der von ihm verkauften Bücher und Tonträger haftet, die Gerichte. Das Problem: Gerade wer im Internet eine Vielzahl fremder Waren lediglich verkauft, kann unmöglich prüfen, ob der Hersteller bei der Produktion der Artikel fremde Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt. Das gilt natürlich auch und in besonderer Weise für Buchhändler, die die Inhalte der von ihnen angebotenen Werke ja normaler Weise gar nicht kennen. Woher soll der Buchhändler wissen, ob auf Seite 548 eines von ihm angebotenen Werks urheberrechtsverletzende Inhalte wiedergegeben werden?

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Eine Abmahnung ist doch kein Weltuntergang

weltuntergangEin Gastronom aus Mönchengladbach wurde zum Jahreswechsel abgemahnt, weil er eine »Weltuntergang 2012 Die Überlebenden Party« angeboten hat. Ähnlich erging es offenbar anderen Gastronomen bundesweit. Der Abmahnende beruft sich auf die zu seinen Gunsten seit dem März 2012 eingetragene deutsche Wortmarke »Weltuntergang«, die er durch die Ankündigung und Veranstaltung der Party am Niederrhein verletzt sieht. Wir lesen seitdem überall im Netz von ungeheuerlichen Zuständen beim Deutschen Patent- und Markenamt, das durch die Patentierung dem Wahnsinn auch noch Vorschub leiste.

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BGH: Providerwechsel nur mit autorisiertem Auftrag

2013-01-01 kur

K&R 2013, 49

Tobias H. Strömer

gewinn.de II: Providerwechsel nur mit autorisiertem Auftrag

Annmerkung zu BGH, Urt. v. 25.10.12, VII ZR 146/11 - gewinn.de II. Der Bundesgerichtshof hatte Gelegeheit, sich grundsätzlich zur vertraglichen Konstellation bei der Registrierung, Kündigung und Übertragung von Internetdomains zu äußern. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein Providerwechsel und/oder eine Kündigung der Domain ohne ausdrückliche Zustimmung des Domaininhabers unwirksam ist.

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Der Zahnarzt darf ab sofort selbst kraftvoll zubeißen

2012-12-01 dermatologe

Der Deutsche Dermatologe 2012, 822

Tobias H. Strömer, René Irmscher

Der Zahnarzt darf ab sofort selbst kraftvoll zubeißen
Weißkittelwerbung ist nach dem neuen Heilmittelwerbegesetz zulässig

Werbemaßnahmen für Arzneimittel und Medizinprodukte waren lange Zeit nur in sehr beschränktem Ausmaß zulässig, so dass viele Ärzte wegen der unübersichtlichen Rechtslage häufig von Werbeaktivitäten vollständig Abstand nahmen. Die neuesten Änderungen des Arznei- und Heilmittelrechts sorgen jetzt im Zuge einer europaweiten Harmonisierung der Rechtslage für eine deutliche Lockerung der bundesdeutschen Bestimmungen.

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Bundesgerichtshof: Bisherige DENIC-Praxis beim Providerwechsel unzulässig

bgh urteilDer Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 25. Oktober 2012 die jahrelang geübte Praxis, einen Providerwechsel zu fingieren, wenn der alte Provider dem Antrag des neuen Providers nicht innerhalb einer vorgegebenen Zeit widerspricht, für unzulässig erklärt. Die Entscheidungsgründe liegen seit heute vor. Danach wurden viele Internet-Domains in der Vergangenheit jahrelang falsch übertragen. Schweigen bedeutet nicht Zustimmung.

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Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

bghDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. November 2012 entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder in Internet-Tauschbörsen nicht haften, wenn Sie die Kinder zuvor über das Verbot der rechtswidrigen Teilnahme an diesen belehrt haben. Anders als zuvor das Land- sowie das Oberlandesgericht Köln hält der BGH keine grundsätzliche Überwachung der Internetnutzung oder des Computers der Kinder für erforderlich. Eine anderslautende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln wurde deshalb heute aufgehoben und die Klage von verschiedenen Rechteinhabern abgewiesen. Im Übrigen sei auch die Einschränkung oder Sperrung des Internetzugangs grundsätzlich nicht erforderlich. Solche Maßnahmen verlangen die Karlsruher Richter erst dann, wenn die Eltern konkrete Anhaltspunkte für die rechtsverletzende Nutzung von Internetanschlüssen haben.

Bislang wurden die Urteilsgründe noch nicht veröffentlicht. Sobald das geschehen ist, werden wir uns mit den Auswirkungen der Entscheidung hier auseinandersetzen.

 
2.500 € Schmerzensgeld für Bildveröffentlichung

geldWer von einem Pressefotografen Fotos von sich machen lässt, weil ein Beitrag bebildert werden soll, muss sich nicht gefallen lassen, dass die Lichtbilder plötzlich in einem Pressearchiv auftauchen. Ein Mandant stellte kürzlich erschrocken fest, dass sein Foto im Internet zur Ausschmückung eines völlig anderen Beitrags verwendet wurde. Jetzt hat der Anbieter freiwillig eine Entschädigung in Höhe von 2.500 € gezahlt und die angefallenen Anwaltshonorare erstattet. Sprechen auch Sie uns bei Fragen zum oder Problemen mit dem Presserecht und Medienrecht gern an.

 

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Aus unserem Angebot

marke02Sie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 416,50 € (350 € zzgl. MwSt.), Gemeinschaftsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750 € zzgl. MwSt.).

Aus unserer Praxis

Sie interessieren sich dafür, bei welchen Entscheidungen wir am Verfahren beteiligt waren? Schauen Sie in unsere Entscheidungssammlung. Sie erkennen unsere Mitwirkung am Zeichen eigenesache im Leitsatz der Entscheidung.