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Neuer § 15a RVG: Anrechnung der Geschäftsgebühr

Astrid Schröter / September 2009

portemonnaieEinigen Auftraggebern war es bisher ein Dorn im Auge, dass sie - trotz Obsiegens im Prozess - lediglich die Hälfte der an den Prozessbevollmächtigten gezahlten Gebühren für das gerichtliche Verfahren (0,65 Verfahrensgebühr gem. 3100 VV RVG) von der gegnerischen Partei erstattet bekommen haben. Dieser Ungerechtigkeit hat der Gesetzgeber nun mit Inkrafttreten des § 15a RVG ein Ende gesetzt.


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Gemeinschaftsmarken werden billiger

logohabmAnfang Mai werden die Gebühren für die Registrierung von europäischen Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt in Alicante um 40% gesenkt. Die Gebührensenkung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Statt der bisherigen zweigeteilten Gebühr für Anmeldung und Eintragung wird, wie auch beim Deutschen Patent- und Markenamt, nur noch einmal eine pauschale Gebühr anfallen - und zwar bei Anmeldung der Marke. Dadurch wird das Verfahren für die Anmelder erleichtert, weil weniger Fristen beachtet werden müssen und auch nur einmal eventuelle Bankgebühren bei Zahlungen anfallen.

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Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (PflAV)

bibliotecaSeit dem 23. Oktober 2008 müssen alle Inhalte, die zu nicht privaten Zwecken im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, der Deutschen Nationalbibliothek in Kopie zur Verfügung gestellt werden. Wer sich an die Verpflichtung nicht hält und seine Website nicht meldet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Die Verordnung zu dem bizarren Gesetz ist jetzt in Kraft getreten. Ob und gegebenenfalls wie die Verordnung jemals angewendet werden wird, bleibt abzuwarten. Im Moment sieht es nicht danach aus, als müsse sich der Betreiber einer Internetseite ernsthaft Sorgen machen.

 


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