| Gemeinschaftsmarken werden billiger |
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Für die Registrierung von Gemeinschaftsmarken stellen sich die Gebührensenkungen wie folgt dar:
Die weitere Anmeldegebühr in Höhe von 150 € für jede zusätzliche ab drei Klassen fällt weiterhin an. Dafür entfallen die gesonderten Eintragungsgebühren in Höhe von weiteren 150 € für jede zusätzliche Klasse. Es stellt sich für Anmelder nunmehr die Frage, ob sie mit einer Anmeldung abwarten sollen, bis die Gebühren gesenkt sind. Je länger abgewartet wird, umso höher ist das Risiko, dass in der Zwischenzeit eine identische oder ähnliche Marke angemeldet wird und damit prioritätsälter ist. Das könnte wiederum zu Konflikten führen - sogar zur Löschung der später angemeldeten und damit prioritätsjüngeren Marke. Andererseits stellt die Gebührensenkung in Höhe von 40% eine erhebliche Kostenerleichterung dar. Unter bestimmten Umständen kann eine Anmeldung vor Gültigkeit der Gebührensenkung jedoch trotzdem ohne die alten Eintragungsgebühren zur Registrierung der Marke führen: sollte eine vor Gebührensenkung angemeldete Marke die Hürde zur Eintragungsgfähigkeit erst nach Gültigkeit der Gebührensenkung erreichen, so fällt keine Eintragungsgebühr an. Gerne erörtern wir mit Ihnen die für Sie beste Vorgehensweise und unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihrer Gemneinschaftsmarke. Mehr Informationen zu den Gebührenänderungen des Harmonisierungsamts finden unter den nachfolgenden Links: |
Sie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 446,25 € (375 € zzgl. MwSt.), Gemeinschaftsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750 € zzgl. MwSt.).
Sie interessieren sich dafür, bei welchen Entscheidungen wir am Verfahren beteiligt waren? Schauen Sie in unsere Entscheidungssammlung. Sie erkennen unsere Mitwirkung am Zeichen
im Leitsatz der Entscheidung.