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EuGH entscheidet über Google-Adwords |
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Der Europäische Gerichtshof hat sich am 23. März 2010 zu der Frage geäußert, ob der Einsatz fremder Marken als AdWords bei Google eine Markenrechtsverletzung darstellt. Die Entscheidung (EuGH, Urt. v. 23.03.10, C-236 bis C-238/08) erging auf Antrag mehrerer französischer Markeninhaber, die in der Verwendung solcher AdWords eine Verletzung ihrer Markenrechte durch den Suchmaschinenanbieter sahen.
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Zum Rennen auf die Kurzdomains… |
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Eva. N. Dzepina / Oktober 2009
Im Kampf um die Kurzdomains gab es auch glückliche Gewinner: Die DENIC eG hat sich offenbar die Domain »de.de« gesichert. Im gleichen Zug kassierte die DENIC eG jedoch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09):
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BGH: Lehrerbewertung bei spickmich.de zulässig |
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Lehrerbewertungen im Internet auf der mit der Domain »spickmich.de« adressierten Website sind zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof am 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08) entschieden. Solche Bewertungen stellten Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit einer Lehrerin betreffen, und somit grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Die Meinungsfreiheit umfasse grundsätzlich auch das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen. Deshalb seien auch anonyme Bewertungen im Internet zulässig.
Pressemitteilung des BGH |
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LG Berlin: Buchhändler haften nicht |
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Man ist versucht zu sagen: »Endlich!«. Ein Urteil des Landgerichts Berlin (Urt. v. 14.11.08, 15 O 120/08) hilft Buchhändlern, die nichts anders tun als redlich Bücher zu verkaufen und totzdem abgemahnt werden. Weil in irgendeinem der vielen Werke, die sie vertreiben, irgendwo eine unzulässige Passage enthalten ist.
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Cour de Cassation: Anwendung französischen Strafrechts bei Websites |
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Die Cour de Cassation hat ein Urteil der Cour d’Appel von Paris aufgehoben, die entschieden hatte, dass französisches Strafrecht grundsätzlich Anwendung findet, wenn eine Urheberrechtsverletzung über eine ausländische Website vermittelt wird, solange diese nur in Frankreich abgerufen werden kann. In ihrem Urteil vom 9. September 2008 hält die Cour de Cassation fest, dass das Ausgangsgericht seine Entscheidung vom 25. September 2007 nicht hinreichend begründet habe. Es sei immer zu prüfen, ob die Website eine hinreichend enge Beziehung zu Frankreich und zu französischen Internetnutzern aufweist. Bei der Online-Ausgabe einer italienischen Zeitung, die ausschließlich in italienischer Sprache veröffentlicht wird, fehle es an einer solchen Beziehung.
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