| Intenetrecht im neuen Jahrzehnt |
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Gerade im Internetrecht fordern neue technische und marktwirtschaftliche Entwicklungen voneinander abweichende Rechtsmeinungen verschiedener Gerichte geradezu heraus. Nicht immer kann der Bundesgerichtshof schnell genug ein Machtwort sprechen und für Rechtssicherheit sorgen. Die Rechtsprechung der Gerichte steht sich oft diametral gegenüber. Was man an der Elbe missbilligt, ist im Rheinland solange zulässig, bis der Bundesgerichtshof ein Machtwort spricht. Die divergierende Rechtsprechung etwa zur Störerhaftung von Forenbetreibern oder zum Einsatz von Adwords zeigt das deutlich. Das mag man bedauern oder begrüßen. Wer als Anwalt auf der Klaviatur unterschiedlicher Rechtsansichten spielen kann, wird das Phänomen aber zum Wohle seiner Mandanten ausnutzen. Und da kommt es dem Betroffenen durchaus zugute, dass ihn zwar die Gerichte in Hamburg verurteilen würde, die Gerichte in Düsseldorf aber eben nicht. In Zeiten immer größere Bandbreite gewinnt der Einsatz des Internets auch zur Austragung persönlicher Konflikte immer mehr Raum. Oft gezielte Persönlichkeitsrechtsverletzungen - etwa durch Internetpranger oder unzulässig eingestellte Fotos - nehmen zu. Der Gesetzgeber hat auch im vergangenen Jahr seinen Teil dazu beigetragen, nicht nur Rechtssicherheit zu schaffen, sondern auch neue Problemfelder aufzutun. Ob mit diesen neuen Vorgaben die alten Konflikte, die häufig ein wahrer Quell für Abmahnwellen waren, beseitigt werden, erscheint mehr als zweifelhaft. Lassen Sie uns gemeinsam hoffen, dass die See in diesem Jahrzehnt ruhiger wird! Mit den besten Wünschen für das neue Jahrzehnt Ihr Tobias H. Strömer |
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