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§ 66 TKG bestimmt in erfrischend klarer Form:
»Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgaben der Nummerierung wahr. Ihr obliegt insbesondere die Strukturierung und Ausgestaltung des Nummernraumes mit dem Ziel, den Anforderungen von Endnutzern, Betreibern von Telekommunikationsnetzen und Anbietern von Telekommunikationsdiensten zu genügen.«
§ 3 Ziff. 13 TKG beschreibt ergänzend, dass »Nummern« Zeichenfolgen sind, »die in Telekommunikationsnetzen Zwecken der Adressierung dienen«.
Feine Sache haben wir uns 1997 gedacht. Dann beantragen wir doch einmal so eine neumodische »IP-Nummer«. Leider haben wir die Rechnung damals ohne die Behörde (damals war noch das Bundesministerium für Post und Telekommunikation zuständig) gemacht. Hoch offiziell wurde uns auf unsere – zugegeben: nicht ganz ernst gemeinte Anfrage – mitgeteilt, dass das »DE-NIC« zuständig sei. Das Internet entwickle sich nämlich »bislang weitestgehend ohne staatliche Reglementierung«. Eine gesetzliche Grundlage dafür, dass eine private Institution ausgerechnet für die Zuteilung von Domains – also »Zeichenfolgen, die in Telekommunikationsnetzen Zwecken der Adressierung dienen« – zuständig sein soll, fehlt bis heute. Warum eigentlich?
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In 4 Jahren ist das Recht nur rückwärts gegangen |
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Das Leben spielt manchem Mandanten übel mit. Auch in Österreich. Die Mutter stirbt, die Erbschaft dauert länger und dann wird man vom Notar ausgeschlossen. Und dann auch noch das: »Auf einmal Invalide ohne Untersuchung unbekannter Grund«. Kein Wunder, dass der Mandant in seiner Verzweiflung die »Volksanwaltschaft Wien sehr brutal mit der Suche nach meinem Erbe« beauftragt hat. So ist das eben, wenn das Recht jahrelang »nur rückwärts« geht. Immerhin ist das Haus noch da und die Akte sehr schön! Wir haben trotzdem nicht geantwortet. Eine Antwort wäre ja auch »nur bei Interesse« nötig gewesen!
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Bitte benutzen Sie unsere E-Mail-Adresse! |
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Das Amtsgericht Düsseldorf hat uns heute mitgeteilt , dass Entscheidungen, an denen ein öffentliches Interesse besteht, jetzt auch im Internet veröffentlicht werden. Ein bisschen ratlos waren wir allerdings wegen der mitgeteilten Adresse im ersten Moment doch:
»Es wird gebeten, sich des Internets (E-Mail-Adresse: www.nrw.de) zu bedienen, um die Entscheidung einzusehen.«
Der richtige URL ist übrigens http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php |
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Soeben stellt uns ein Mandant eine urheberrechtliche Abmahnung zur Verfügung, die er wegen der angeblich unzulässigen Verwendung eines Produktfotos erhalten hat. Der Kollege, der die Interessen des Rechteinhabers vertritt schreibt in diesem Zusammenhang:
»Meine anwaltliche Tätigkeit stellt für meine Mandantschaft ebenfalls einen Schaden dar, welchen Sie ersetzen müssen gem. § 97a UrhG.«
Bravo! Wir freuen uns immer wieder, wenn Kollegen ihre eigene Tätigkeit selbstkritisch beurteilen. |
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Ein schönes Beispiel dafür, wie Zeugen sich bitte auf keinen Fall verhalten sollten, wenn sie glaubwürdig erscheinen wollen, haben wir in einer Entscheidung des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2009 (Urt. v. 04.11.09, 28 O 876/08) gefunden. In der Sache ging es darum, dass ein Urheber Schadenserssatzansprüche wegen der ungenehmigten Nutzung einer Flashpräsentation geltend machte. Der Beklagte versuchte durch Zeugen zu belegen, dass ihm die erforderlichen Rechte sehr wohl eingeräumt worden waren. Leider ging der Schuss bei der Beweiswürdigung durch das Gericht mächtig nach hinten los:
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Schnellkurs im Urheberrecht |
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Heute erreicht uns ein Beschluss der zuständigen Rechtspflegerin beim Amtsgericht Düsseldorf: Bei mehreren Abmahnungen wegen File-Sharings durch völlig verschiedene Rechteinhaber soll es nur einmal Beratungshilfe geben. Die weiteren Abmahnungen könne der Mandant ja schließlich alleine beantworten.
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Bitte lutschen Sie diese E-Mail! |
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Wir haben wieder Mal elektronische Post aus Asien bekommen...
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Forschung ist der Schlüssel Vorspeisen vom Präsidium |
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Heute fanden wir in unserem SPAM-Ordner die E-Mail eines syrischen Kollegen, der offenbar seine Unterstützung in einem der vielen potenziellen Verfahren anbietet, die unsere Mandanten mutmaßlich vor syrischen Gerichten führen. Ganz sicher sind wir aber auch nach dem dritten Durchlesen des Schreibens nicht.
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Warum Verben der Bewegung auch »Hausverben« genannt werden, haben wir noch nicht recht verstanden. Die sollten doch wohl eher »Außerhausverben« heißen. Wie auch immer: Der eine oder andere verstolpert sich offenbar in seinem Sprachschatz, sobald Bewegung in die Verben kommt.
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Ich bin (k)ein Fachanwalt! |
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Die Tage stolpern wir zufällig über die Internetpräsenz eines Kollegen. Unter »Schwerpunkte« findet sich in der Navigationsleiste ein Eintrag »Fachanwalt f. ArbR«. Als wir dem Link folgen, öffnet sich zu unserem großen Erstaunen eine Seite, die mit den Worten »Ich bin kein Fachanwalt« beginnt.
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Die Erde ist keine Scheibe |
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Endlich hat auch ein deutsches Gericht festgestellt, dass die Erde keine Scheibe ist. Das wurde auch langsam Zeit. Das Amtsgericht Duisburg hat sich im Jahr 2006 mit der Frage befasst und sie apodiktisch entschieden. Die Entscheidung ist insoweit nicht berufungsfähig.
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