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Kündigung eines Unterlassungsvertrags

Eva N. Dzepina / Oktober 2009

vertragWenn man sich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entschlossen hat, riskiert man im Falle eines Verstoßes nicht nur die vereinbarte Vertragsstrafe – man kann sich trotz des bereits bestehenden Unterlassungsvertrags, mit dem gerade das verhindert werden sollte, auch noch eine zweite Abmahnung und/oder eine einstweilige Verfügung einfangen. Letztere hätte dann wiederum zur Folge, dass bei einem dritten Verstoß nicht nur erneut die vereinbarte Vertragsstrafe aus dem Unterlassungsvertrag fällig, sondern wegen des Verstoßes auch gegen die Verfügung zusätzlich ein Ordnungsgeld verhängt werden könnte. 

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Stolperfallen abseits des Catwalks

 Johannes Behrends / Dezember 2008

fotokameraFotomodelle haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Damit ist nicht nur das Recht auf eine angemessene Bezahlung gemeint. Das Model hat zudem das sogenannte Recht am eigenen Bild, das unter anderem durch das »Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie«, kurz KunstUrhG, geschützt wird. Dies dürfte zwar allseits bekannt sein, nur werden die weitreichenden Konsequenzen bei der Unterzeichnung eines Modelvertrags meist übersehen.

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Die Deutschen, ein Volk der Dichter und Denunzianten?

Johannes Behrends / Dezember 2008

zensur_monitorLang lebe das Internet! Wie hat das Internet uns in den letzten Jahren nicht das Leben versüßt: Telefonbücher, Kochrezepte, der aktuelle Busfahrplan, Routenplaner, Filme, Lieder ... alles online! Man kann sich das Leben ohne Internet kaum noch vorstellen. Sehr hilfreich sind außerdem die Bewertungen anderer User. Liefert der Onlineshop zügig? Welche Bewertungen hat der ebay-Verkäufer bisher? Wie wurde meine Lehrerin von anderen Schülern bewertet? Herrlich, man muss die Leute gar nicht mehr nach ihren Meinungen fragen, sie teilen sie uns einfach mit, ungefragt!

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Rechtsschutzversicherungen und Unterlassungsansprüche

Johannes Behrends / September 2008

arb02 Nicht selten versuchen Rechtsschutzversicherungen, sich der Zahlungspflicht gegenüber ihren Versicherungsnehmern zu entziehen. Nun wollen wir den Rechtsschutzversicherungen keine böse Absicht unterstellen. In manchen Fällen wissen die Versicherungsunternehmen nur anscheinend selber nicht, wann sie eigentlich zahlen müssten und wann nicht. In solchen Fällen wird dann lieber gar nicht gezahlt, anstatt sich mit dem Problem tiefgründig auseinander zu setzen.

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Identitätsklau im Internet

Tobias H. Strömer / August 2008

 

hund»Im Internet weiß niemand, dass du ein Hund bist«. Die oft zitierte Netz-Weisheit geht auf eine 1993 erschienene Karikatur in der US-Zeitschrift »The New Yorker« zurück. Andere schreiben das Bonmot Nicolas Negroponte, einem amerikanischen Informatiker und Professor, zu. Wie auch immer: Die bloße Eingabe einer Nutzername-Passwort-Kombination sagt so gut wie nichts über die Identität des Eingebenden aus. Trotzdem verlassen sich viele darauf, beim Internetkontakt mit dem Namensinhaber zu tun zu haben.

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Beleidigung und Abwehransprüche des Betroffenen

Johannes Behrends / August 2008

beleidigungOb im Internet, in der Presse, im Rundfunk oder einfach im persönlichen Umfeld. Schnell vergreift man sich im Ton und bringt, wie auch immer, seine Missachtung gegenüber einer anderen Person zum Ausdruck. Dabei sollte man sich immer bewusst sein, dass diese Äußerung der Missachtung eine Beleidigung darstellt, gegen die sich der Betroffene wehren kann.

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Verteidigung gegen negative Bewertungen im Internet

Tobias H. Strömer / Juli 2005

rose

An vielen Stellen im Internet, vor allem auf Versteigerungsplattformen wie dem Angebot von eBay, wird Nutzern die Möglichkeit gegeben, Dritte zu bewerten. Käufer können das Verhalten von Verkäufern beurteilen, Buchleser ihren Eindruck von einem bestimmten Werk. Nicht immer gefällt das den Bewerteten, insbesondere dann nicht, wenn die veröffentlichte Bewertung negativ oder unsachlich ist. Hinzukommt, dass solche Bewertungen oft anonym erfolgen, sodass der Betroffene erhebliche Mühe damit haben wird, den Autor selbst in Anspruch zu nehmen.

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Schlecht informiert ist halb widerrufen

Tobias H. Strömer / März 2003

einkaufswagenFernabsatzgeschäfte unterliegen besonderen Spielregeln. Wer online Waren oder Dienstleistungen an Letztverbraucher verkauft, muss seine Vertragspartner umfassend informieren. Wer das vergisst, riskiert nicht nur, das Verträge noch nach Wochen widerrufen und Waren zurückverlangt werden. Vergessliche Anbieter laufen vor allem Gefahr, von gesetzestreuen Mitbewerbern mit Erfolg abgemahnt zu werden. Und das kann teuer werden.

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Domains hinter Gittern

Daniel S. Raimer, LL.M. / Dezember 2003

schlossWährend Domain-Broker stolz ein stetiges Wachstum bei Domain-Registrierungen und -verkäufen melden, fällt in der anwaltlichen Praxis auf, dass auch die Anzahl der Streitigkeiten um Domainnamen stetig zunimmt. Insbesondere markenrechtliche Auseinandersetzungen liefern heftigen Zündstoff für die Frage, wem eine Internet-Domain nun eigentlich zusteht. In der Praxis bergen solche Auseinandersetzungen eine Fülle von Stolpersteinen, die von Anfang an ein gut geplantes Vorgehen erforderlich machen.

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Serials & Cracks

Tobias H. Strömer / Dezember 2002

schlossAn vielen Stellen im Internet werden - meist aus altruistischen Motiven ohne Gewinnabsicht - Seriennummern (Serials) und kleine Programme (Cracks) verbreitet, mit denen Test- und Demoversionen fremder Software zu Vollversionen aufgewertet werden können. Ob ein solches Angebot aus der Sicht der Softwarehersteller lediglich unanständig oder aber tatsächlich rechtlich auch unzulässig ist, ist bisher offen.

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