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Bei den mit  eigenesache  gekennzeichneten Entscheidungen waren wir am Verfahren - für den Kläger oder für den Beklagten - beteiligt. Derzeit sind bei uns insgesamt 581 Entscheidungen im Volltext veröffentlicht (Stand: 09.05.12)



AG München, Urt. v. 12.06.13, 172 C 9610/13 – Werbe-E-Mails

  Auch der erstmalige Versand einer unerwünschten Werbe-E-Mail rechtfertigt die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Die durch die Abmahnung entstandenen Anwaltshonorare sind daher zu erstatten.

Streitwert: 4.000,00 €

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LG Wiesbaden, Urt. v. 07.06.13, 2 O 2/13 - Posche Panamera

eigenesache Ein gutgläubiger Eigentumserwerb an einem Kraftfahrzeug scheidet aus, wenn im vorgelegten Fahrzeugbrief ein vom Veräußerer personenverschiedener Halter eingetragen ist. Bestehen Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Vorerwerbs durch den Verkäufer scheidet auch eine Ausdehnung des Gutglaubensschutzes auf die Verfügungsbefugnis des Veräußerers nach § 376 HGB aus. Solche Zweifel können sich daraus ergeben, dass ein Luxusfahrzeug aus dem Ausland mit nur einem Schlüssel angeboten wird.

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LG Düsseldorf, Urt. v. 05.06.13, 12 O 184/12 - Sträflingskleidung

eigenesache Ein deutsches Gericht ist international nicht zuständig, wenn auf einer mit einer Internet-Domain unter .nl adressierten Website in niederländischer Sprache ein Beitrag mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten veröffentlicht wird, wenn über den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Betroffenen hinaus kein deutlicher Bezug zum Inland in dem Sinn besteht, dass eine Kollision der widerspaltenden Interessen nach den Umständen des konkreten Falls im Inland tatsächlich eingetreten ist oder eintreten kann. Die internationale Zuständigkeit richtet sich in diesem Fall nach § 32 ZPO.

Streitwert: 25.000,00 €

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LG Düsseldorf, Urt. v. 24.05.13, 38 O 46/13 – Made in Germany

eigenesache Die Angabe »Wir haben auch 100 % Made in Germany« muss ein verständiger und durchschnittlich aufmerksamer Verbraucher dahingehend verstehen, dass Geräte vertrieben werden, die vollständig in Deutschland produziert worden sind. 

Streitwert: 25.000,00 €

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LG Düsseldorf, Urt. v. 24.04.13, 12 O 95/13 - Haarentfernungs-Forum

eigenesache Ein Forenbetreiber haftet für persönlichkeitsrechtsverletzende Einträge in einem von ihm betriebenen Internetforum auch dann erst ab Kenntniserlangung, wenn er Mitbewerber des Verletzten ist und der von ihm eingesetzte Moderator des Forums - der zudem Bruder des Geschäftsführers des Forenbetreibers ist - die Beiträge kennt, teilweise sogar selbst verfasst hat und aktiv Werbung für den Geschäftsinhaber betreibt.

Streitwert: 25.000 €

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LG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.13, 13 O 351/12 - Ahnentafeln

eigenesache Die Veröffentlichung von Ahnentafeln unter Benennung von Zwingernamen und Züchtern verletzt einen Zuchtverein nicht in den eigenen Rechten.

Streitwert: 20.000 €

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LG Düsseldorf, Beschl. v. 15.03.13, 12 O 582/11

eigenesache Die in §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG bestimmte Frist zur Einlegung einer Streitwertbeschwerde beginnt in Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes regelmäßig drei Monate nach Erlass des Verfügungsbeschlusses, wenn kein Widerspruch erhoben wird. Die Frage, ob Klage zur Hauptsache eingereicht wurde, hat auf den Ablauf der Frist keinen Einfluss.

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LG Düsseldorf, Beschl. v. 08.03.13, 12 O 326/11 – Spendenbetrug

eigenesache Verbietet es ein Verfügungsbeschluss, einen Text zu veröffentlichen, ist davon die Weitergabe des Textes an einzelne Personen nicht umfasst.

Streitwert: 3.500,00 € 

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LG Hamburg, Urt. v. 26.02.13, 310 O 146/12 - See Emily Play

eigenesache Bietet ein Online-Buchhändler eine urheberrechtswidrige DVD an, haftet er unabhängig von seiner Kenntnis auf Unterlassung. Auf das Fehlen einer Tatherrschaft kann er sich nicht erfolgreich berufen.

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LG Düsseldorf, Urt. v. 04.02.13, 15 O 227/12 - Internet-System-Vertrag

eigenesache Für Bestandskunden eines Unternehmens führt der Abschluss eines weiteren »Internet-System-Vertrags« nicht zur Verlängerung der Laufzeit eines bereits bestehenden »Internet-System-Vertrags«, wenn dieses Vorhaben in dem Vertragsformular nicht hinreichend transparent für den Kunden  herausgestellt wird. Es handelt sich dann vielmehr um zwei getrennt voneinander zu behandelnde Verträge, die auch jeweils eigenständig kündbar sind.

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