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LG Hamburg, Beschl. v. 23.05.11, 310 O 142/11 - Bootleg-DVD |
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Ein Online-Buchhändler haftet für eine von ihm angebotene urheberrechtswidrige DVD jedenfalls dann, wenn er die Urheberrechtswidrigkeit unschwer erkennen kann.
K&R 2011, 809
Streitwert: 15.000 €
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OLG Köln, Urt. v. 03.05.11, 15 U 194/10 - Restaurantkritik |
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Die negative und abwertende Bewertung eines Restaurants, die nur auf einem einzelnen Besuch basiert, ist unzulässig. Sie verletzt das Unternehmerpersönlichkeitsrecht des Restaurants und begründet einen Unterlassungsanspruch.
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KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11 - Gefällt-mir-Button |
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Der Betrieb einer Website mit einem »Gefällt-mir-Button« für Facebook ohne eine hinreichende Datenschutzerklärung ist wettbewerbsrechtlich nicht relevant.
Instanzen: LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11; KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11.
Streitwert: 10.000 €
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OLG Düsseldorf, Urt. 12.04.11, I-20 U 103/10 - kramergermany.de |
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Verletzt die Registrierung einer Internetdomain nicht nur Marken-, sondern auch Namens- oder Firmenrechte im Sinne des § 12 BGB, besteht nicht nur ein Unterlassungs-, sondern auch ein Freigabeanspruch. Auch dann, wenn die Domain registriert wurde, bevor Namensrechte erworben wurden, kann der Domaininhaber zur Freigabe verpflichtet sein, wenn ein schutzwürdiges und das Interesse des Domaininhabers überwiegendes Interesse des Namensinhabers besteht. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Domaininhaber beim Namensinhaber das Vertrauen geweckt hat, er könne die Domain nach Erwerb der Namensrechte nutzen.
Streitwert: 50.000,00 €.
Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 09.06.10, 2a O 268/09; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.04.11, I-20 U 103/10; Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH anhängig.
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LG Düsseldorf, Urt. v. 05.04.11, 7 O 311/10 - Internet-System-Vertrag |
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Bei einem »Internet-System-Vertrag«, der die Gestaltung einer Internetpräsenz zum Gegenstand hat, handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass eine Kündigung nach § 649 S. 1 BGB möglich ist. Macht der Unternehmer einen Werklohnanspruch nach § 649 S. 2 BGB geltend, hat er konkret unter Offenlegung seiner Vertragskalkulation vorzutragen, welcher Anteil der für die Mindestvertragslaufzeit insgesamt vereinbarten Vergütung auf die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen entfällt. Dabei muss er im Einzelnen ausführen, wie sich die einzelnen Beträge zusammensetzen und welche konkreten Einzelpositionen davon erfasst sind.
Streitwert: 8.335,30 €
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LG Düsseldorf, Urt. v. 18.03.11, 38 O 136/10 - Bearded Collies |
Gerade bei längeren Vereinsnamen entspricht es der Üblichkeit, die Anfangsbuchstaben zur Kennzeichnung zu gebrauchen.
Steitwert: 10.000,00 €
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LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11 - Gefällt-mir-Button |
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Die Vorschriften zum Datenschutz wie auch § 13 TMG dienen, anders als Verbraucherschutzvorschriften zum Internethandel, dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen und nicht dazu, für ein lauteres Verhalten am Markt zu sorgen.
Instanzen: LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11; KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11.
Streitwert: 10.000 €
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LG Düsseldorf, Urt. v. 02.03.11, 2a O 275/10 - Image Tag |
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Die Verwendung eines fremden Kennzeichens im Quelltext einer Website stellt eine Kennzeichenrechtsverletzung auch dann dar, wenn die Benutzung außerhalb des Metatags Keywords (hier: tag img) erfolgt. Die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit seiner Anwälte sind dem Anspruchsinhaber ausnahmsweise auch dann zu ersetzen, wenn er außergerichtlich gerichtliche Schritte für den Fall, dass eine Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgegeben wird, nicht angedroht hat.
Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 02.03.11, 2a O 275/10; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.11.11, I-20 U 68/11.
Streitwert: 50.000 €
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LG Düsseldorf, Urt. v. 11.02.11, 2a O 371/10 - wrberkley.de |
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Wer auf eine außergerichtliche Aufforderung hin eine Domain nicht freigibt, gibt auch dann Veranlassung zur Klage im Sinne des § 93 ZPO, wenn ihm kein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags unterbreitet wurde.
Streitwert: 10.000,00 €
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AG Reutlingen, Urt. v. 28.01.11, 11 C 1831/10 - Beratungshonorar |
In einer urheberrechtlichen Angelegenheit ist der Ansatz einer Beratungspauschale in Höhe von 200,00 € netto im Hinblick auf die Spezialmaterie des Urheberrechts nicht zu beanstanden.
Streitwert: 261,80 €
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