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Bei den mit  eigenesache  gekennzeichneten Entscheidungen waren wir am Verfahren - für den Kläger oder für den Beklagten - beteiligt. Derzeit sind bei uns insgesamt 581 Entscheidungen im Volltext veröffentlicht (Stand: 09.05.12)



LG Aachen, Urt. v. 31.10.96, 8 O 244/96 – Btx-Sex

Der Inhaber eines Btx-Anschlusses muss beweisen, dass eine überhöhte Gebührenforderung nicht von ihm veranlasst wurde. Kommunikation mit sexuellem Inhalt via Btx ist nicht sittenwidrig.

Streitwert: 23.060,36 €

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AG Detmold, Urt. v. 21.10.96, 8 C 408/96 - Abmahnschreiben

Wer im Internet ein gegen ihn selbst gerichtetes Abmahnschreiben veröffentlicht, verletzt keine Rechte des Absenders aus § 1 UWG, solange er nicht zu geschäftlichen Zwecken handelt und deshalb die Veröffentlichung nicht geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen Person zu fördern.

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LG München I, Urt. v. 17.10.96, 4 HKO 12190/96 – Rudis Schrottplat

Die Verbreitung von Nachrichten im Internet begründet eine bundesweite örtliche Zuständigkeit. Eine angebliche »Verwilderung der Sitten« im Internet rechtfertigt kein gesetzeswidriges Verhalten.

Fundstelle: CR 1997, 155

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OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.09.96, 6U 46/96 - D- Info 2.0

Wer eine CD-ROM mit Daten aus den Telefonbüchern der Deutschen Telekom AG vertreibt, handelt wettbewerbswidrig.

Fundstelle: CR 1997, 149; ZUM 1997, 387

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LG München I, Urt. v. 19.09.96, 21 O 5002/96 – CompuServe-AGB

Vertragspartner der deutschen CompuServe-Teilnehmer ist die CompuServe, Inc., in Ohio, nicht die CompuServe GmbH in Unterhaching. Die CompuServe GmbH ist auch nicht Verwenderin der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstes im Sinne des AGB-Gesetze.

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LG Trier, Urt. v. 19.09.96, 7 HO 113/96 - E-Mail-Doktor

§ 13 Abs. 1 BO, der Zahnärzten jede Werbung und Anpreisung untersagt, ist nicht verfassungswidrig. Zahnärzte dürfen zwar grundsätzlich im Internet auftreten, müssen dabei aber auf jede Form kommerzieller Reklame verzichten. Ein Internet-Auftritt, der darauf abzielt, neue Patienten zu gewinnen, ist mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar.

Instanzen: LG Trier, Urt. v. 19.09.96, 7 HO 113/96; OLG Koblenz, Urt. v. 13.02.97, 6 U 1500/96

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LG Mannheim, Urt. v. 30.08.96, 7 O 296/96 – D-Info 3.0

Die Verwendung der Teilnehmerdaten aus Telefonbüchern für ein Telefonverzeichnis auf CD-ROM verstößt gegen datenschutzrechtliche Regeln, weil weder die TDSV noch das TKG ohne Zustimmung des Betroffenen eine Listung erlauben. Der bloße Vertrieb eines Telefon-Verzeichnisses ist außerdem keine Telekommunikationsleistung im Sinne dieser Gesetze.

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LG Bad Kreuznach, Urt. v. 30.07.96, 1 S 82/96 - T-Online-Verträge

Es besteht eine Vermutung dafür, dass Abrechnungen über kostenpflichtige Dienstleistungen in T-Online richtig sind. Der Anschlussinhaber muss deshalb bei einer seiner Ansicht nach überhöhten Abrechnung beweisen, dass sein Anschluss missbraucht wurde.

Fundstelle: CR 1997, 215

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OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 15.07.96, 6 W 73/96 – Blaue Seiten

Wer als Internet-Anbieter ein WWW-Branchenverzeichnis unter dem Namen »Die blauen Seiten« unterhält, handelt wettbewerbswidrig, weil die Verwechslungsgefahr mit den bekannten »Gelben Seiten« zu groß ist.

Fundstelle: NJW-RR 1997, 492; GRUR 1997, 52; NJWE-WettbR 1997, 134 L; BB 1996, 2166; CR 1996, 669; MittdtPatA 1996, 326; WRP 1996, 1045; ZUM-RD 1997, 385

Streitwert: 100.000 DM

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BAG, Urt. v. 21.08.96, 5 AZR 1011/94 - Programmüberlassung

Auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber ein einfaches Nutzungsrecht an Programmen des Arbeitnehmers zustehen, wenn der Arbeitnehmer wusste, dass das Programm Einfluß auf betriebliche Abläufe hatte und es dem Arbeitgeber ohne besonderes Entgelt überlassen hat.

Instanzen: ArbG Herford, Urt. v. 19.08.93 , 1 Ca 161/93; LArbG Hamm, Urt. v. 15.06.94, 14 Sa 1756/93; BAG, Urt. v. 21.06.06, 5 AZR 1011/94

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