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LG Potsdam, Urt. v. 07.12.09, 8 O 458/08 - gewinn.de II |
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Stellt ein Domaininhaber fest, dass nicht mehr er, sondern ein anderer fälschlich als Domaininhaber in der WHOIS-Datenbank der DENIC e.G. eingetragen ist, kann er von dem eingetragenen Domaininhaber Einwilligung in die Umschreibung der Daten verlangen.
Streitwert: 25.000 €
Instanzen: LG Potsdam, Urt. v. 07.12.09, 8 O 458/08; OLG Brandenburg, Urt. v. 15.09.10, 3 U 164/09; BGH, Urt. v. 18.01.12, I ZR 187/10.
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AG Jülich, Urt. v. 28.10.09, 9 C 271/09 - Übliche Anwaltsvergütung |
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Die übliche Vergütung nach §§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG, 612 Abs. 2 BGB für eine einstündige anwaltliche Telefonberatung, bei der es um werkvertragliche Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung einer virtuellen Auktionsplattform geht, beträgt 250 € netto.
Streitwert: 313,20 €
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EuGH, Urt. v. 03.09.09, C-489/07 - Wertersatz nach Widerruf |
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Die deutschen Vorschriften zum Wertersatz wegen Verschlechterung nach bestimmungsgemäßer Ingebrachnahme der Kaufsache durch den Verbraucher, nachdem der Verbraucher seine Vertragserklärung widerrufen hat, verstoßen nicht gegen EU-Recht. Voraussetzung ist allerdings, dass sie so ausgelegt werden, dass nur dann Wertersatz geschuldet ist, wenn der Verbraucher die Sache auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung der Richtlinie EG 97/7 und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts.
Vorinstanz (vorlegendes Gericht): AG Lahr, Beschl. v. 26.10.07, 5 C 138/07
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OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.08.09, I-20 U 89/08 - Markenanwartschaft |
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Wurde eine Marke für zwei Mitinhaber angemeldet, entsteht dadurch für beide Anmelder ein Anwartschaftsrecht. Wird die Anmeldung später einseitig geändert und wird dann nur einer der beiden Anmelder als Markeninhaber eingetragen, kann dieser sich zu Lasten des anderen nicht auf die Vermutung des § 28 Abs. 1 MarkenG berufen.
Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 30.01.08, 34 O 119/07; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.08.09, I-20 U 89/08.
Streitwert: 20.000 €
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OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.08.09, I-20 U 253/08 - Flash-Präsentation |
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Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung stellt ebenso wie die Mahnung eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung dar, auf die § 174 ZPO entsprechende Anwendung findet.
Streitwert: 45.000 €
Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 03.12.08, 12 O 393/7, OLG Düssedorf, Urt. v. 11.08.09, I-20 U 253/08
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LG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.09, 6 O 11/09 - Handwerkerauktion |
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Die Pflicht des Betreibers eines Angebots im Internet, das Handwerker und potenzielle Kunden zusammen führen soll, besteht allein darin, seinen Kunden die Internetplattform zur Begründung eines Werkvertrages mit einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Es besteht auch keine Nebenpflicht zur Überprüfung der Auftragsbeschreibung im Hinblick darauf, ob die dort angegebene Mindestqualifikation für die ausgelobten Arbeiten ausreichend ist. Für Fehler bei der Ausführung der dann in Auftrag gegebenen Leistungen haftet der Plattformbetreiber daher nicht.
Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.08, 6 O 11/09; OLG Düsseldorf. Beschl. v. 13.01.10, I-10 U 126/09
Streitwert: 29.100,96 €
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LG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.09, 12 O 485/08 - Blattlogo |
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Allein der Umstand, dass ein Markenanmelder ein Zeichen für sich registrieren lässt, das er zuvor gemeinsam mit einem Geschäftspartner genutzt hat, führt noch nicht zur Missbräuchlichkeit im Sinne des § 8 Abs. 2 Ziff. 10 MarkenG.
Streitwert: 25.000 €
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LG Hamburg, Urt. v. 16.07.09, 327 O 117/09 - wwwmoebel.de |
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Der Inhaber einer Firma mit dem Bestandteil »möbel.de« und der Domain »moebel.de« kann vom Inhaber der Domain »wwwmoebel.de«, die dieser zur Adressierung einer Seite mit Anzeigen für Möbel nutzt, weder auf kennzeichen- noch auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage Unterlassung verlangen.
Streitwert: 15.000 €
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LAG Köln, Beschl. v. 10.07.09, 7 Ta 126/09 - Arbeitnehmerfotos |
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Wenn ein Arbeitnehmer die Veröffentlichung seines Fotos auf der Website des Arbeitgebers zu bloßen Illustrationszwecken während seiner Beschäftigungszeit stillschweigend geduldet hat, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er das Foto auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter verwenden darf. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Einwilligung ausdrücklich zurückgezogen wird.
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BGH, Urt. v. 02.07.09, I ZR 146/07 - Mescher weis |
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Gegenüber einem rechtskräftigen Unterlassungstitel kann der Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen, dass das ihm untersagte Verhalten nunmehr aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr verboten ist. Um die entsprechenden Rechte auch gegenüber einem im Verfügungsverfahren erstrittenen und vom Schuldner als endgültige Regelung anerkannten Unterlassungstitel geltend machen zu können, muss sich der Schuldner in der Abschlusserklärung die Rechte aus § 927 Abs. 1 ZPO insoweit vorbehalten, als die veränderten Umstände auch gegenüber einem in der Hauptsache ergangenen Titel geltend gemacht werden könnten.
Vorinstanzen: LG Karlsruhe, Urt. v. 25.10.06, 14 O 81/06 KfH III; OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.08.07, 6 U 169/06
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