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Gerichtliche Entscheidungen aus dem Bereich des Vertragsrechts.



AG Köln, Urt. v. 04.05.12, 118 C 48/12 - Groupon-Gutschein

eigenesache Wer über eine als Vermittler agierende Internetplattform einen Gutschein erwirbt, hat gegen den Aussteller einen Anspruch auf Erbringung der im Gutschein genannten Leistungen. Bei Nichterbringung bestimmt sich die Höhe des Schadensersatzes nach dem Wert der verbrieften Leistung. Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist.

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BGH, Urt. v. 18.01.12, I ZR 187/10 - gewinn.de

eigenesache Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.
Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domainnamens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materielle berechtigt zu sein, kann diese Stellung im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.

Instanzen: LG Potsdam, Urt. v. 07.12.09, 8 O 458/08; OLG Brandenburg, Urt. v. 15.09.010, 3 U 164/09; BGH, Urt. v. 18.01.12, I ZR 187/10

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AG Essen, Urt. v. 15.07.11, 29 C 502/10 - Eingeschränktes Software-Upgrade

eigenesache Ist eine Software ausnahmsweise nur zeitlich begrenzt upgrade-fähig, muss der Verkäufer auf diesen Umstand in der Produktbeschreibung hinweisen. Ein Link auf eine externe Internetseite, die hierzu Angaben enthält, reicht nicht aus.

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LG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.11, 20 S 1/11 - Internet-System-Vertrag

eigenesache Bei einem »Internet-System-Vertrag«, der die Gestaltung einer Internetpräsenz zum Gegenstand hat, handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass eine Kündigung nach § 649 S. 1 BGB möglich ist. Wird der nach § 649 S. 2 BGB verbleibende Anspruch vom Werkunternehmer nicht hinreichend dargelegt, schuldet der Kunde 5% der insgesamt vereinbarten Nettovergütung.

Instanzen: AG Düsseldorf,  Urt. v. 28.12.10, 36 C 14023/09; LG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.11, 20 S 1/11

Streitwert:  3.592,81 €

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OLG Frankfurt, Urt. v. 09.06.11, 16 U 159/10 - gewinn.de I

eigenesache Es erscheint fraglich, ob die Domain-Bedingungen der DENIC e.G.  in jedem Fall Bestandteil der von der Vergabestelle geschlossenen Domain-Registrierungsverträge werden. Trägt ein Provider für eine Domain in die DENIC-Datenbank einen neuen Inhaber ein, ohne dass der alte Domaininhaber einem vorangegangenen Provider- oder Inhaberwechsel ausdrücklich zugestimmt hat, ist die DENIC e.G. verpflichtet, den alten Domain-Inhaber wieder einzutragen.

Streitwert: 25.000 €.

Instanzen: LG Frankfurt am Main, Urt. v. 27.07.10, 2-07 O 33/09OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 09.06.11, 16 U 159/10.

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LG Düsseldorf, Urt. v. 05.04.11, 7 O 311/10 - Internet-System-Vertrag

Bei einem »Internet-System-Vertrag«, der die Gestaltung einer Internetpräsenz zum Gegenstand hat, handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass eine Kündigung nach § 649 S. 1 BGB möglich ist. Macht der Unternehmer einen Werklohnanspruch nach § 649 S. 2 BGB geltend, hat er konkret unter Offenlegung seiner Vertragskalkulation vorzutragen, welcher Anteil der für die Mindestvertragslaufzeit insgesamt vereinbarten Vergütung auf die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen entfällt. Dabei muss er im Einzelnen ausführen, wie sich die einzelnen Beträge zusammensetzen und welche konkreten Einzelpositionen davon erfasst sind.

Streitwert: 8.335,30 €

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AG Düsseldorf, Urt. v. 28.12.10, 36 C 14023/09 - Internet-System-Vertrag

eigenesache Bei einem »Internet-System-Vertrag«, der die Gestaltung einer Internetpräsenz zum Gegenstand hat, handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass eine Kündigung nach § 649 S. 1 BGB möglich ist. Will der Unternehmer in diesem Fall einen Vergütungsanspruch nach § 649 S. 2 BGB geltend machen, hat er darzulegen und nachzuweisen, welche Aufwendungen ihm zum Zeitpunkt der Kündigung (bereits) entstanden waren.

Streitwert: bis zum 07.12.2009: 1.857,71 €, seit dem 7.12.2009: 3.092,81 €

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OLG Brandenburg, Urt. v. 15.09.10, 3 U 164/09 - gewinn.de II

eigenesache Der zu Unrecht als Domaininhaber Eingetragene ist dem wahren Vertragspartner der DENIC gegenüber nicht zur Aufgabe seiner »Buchposition« verpflichtet. Der schuldrechtliche Anspruch gegenüber der Vergabestelle gewährt kein absolutes Recht gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Ihm steht auch ein Bereicherungsanspruch nicht zu, weil der fälschlich Eingetragene nichts erlangt. Die DENIC-Datenbank ist ein rein privates Verzeichnis, das keinerlei öffentlichen Glauben genießt.

Streitwert: 25.000

Instanzen: LG Potsdam, Urt. v. 07.12.09, 8 O 458/08; OLG Brandenburg, Urt. v. 15.09.10, 3 U 164/09; BGH, Urt. 18.01.12, I ZR 187/10

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AG Rostock, Urt. v. 30.08.10, 47 C 142/10 - ebay-Account

eigenesache Vertragspartner eines durch Vermittlung von eBay geschlossenen Rechtsgeschäfts wird der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angemeldete Nutzer. Das gilt auch dann, wenn für Lieferung und Rechnung ein anderer Adressat mitgeteilt wird.

Streitwert: 404,98 €

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LG Frankfurt/Main, Urt. v. 27.07.10, 2-7 O 33/09 - gewinn.de I

eigenesache Reagiert der Provider eines Domain-Inhabers auf einen Providerwechsel-Antrag nicht und zieht die Domain deshalb zu einem neuen Provider um, wird der neue Provider rechtsgeschäftlicher Vertreter des Domain-Inhabers. Eine Kündigung der Domain durch den neuen Provider muss der Domain-Inhaber sich deshalb zurechnen lassen. Eintragungen in der WHOIS-Datenbank der DENIC e.G. wirken rein deklaratorisch. Domain-Inhaber ist allein der materiell berechtigte Vertragspartner der Registrierungsstelle.

Instanzen: LG Frankfurt am Main, Urt. v. 27.07.10, 2-07 O 33/09OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 09.06.11, 16 U 159/10.

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