Home Entscheidungen Urheberrecht
Urheberrecht
OLG Hamburg, Urt. v. 22.02.01, 3 U 247/00 - Online-Lexikon

Das Anbieten eines Links auf ein Online-Lexikon kann eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG darstellen, wenn nach Anklicken des Links die verweisende Web-Site nicht »vollständig verlassen« wird und die aufgerufene Site eine Datenbank mit urheberrechtlich geschützten Einzeleinträgen enthält. Wer ein Online-Lexikon für Dritte frei abrufbar im Internet anbietet erteilt damit keine konkludente Zustimmung zu einem Link eines Dritten in beliebiger Form.

Weiterlesen...
 
LG Düsseldorf, Urt. v. 07.02.01, 12 O 492/00 - Branchenbuch

eigenesache  Wer Daten für ein Internet-Branchenbuchs aus öffentlichen zugänglichen Quellen sammelt und per Computer erfassen lässt, erbringt keine »wesentliche Investition« gemäß § 87a UrhG. Die Zusammenstellung von Adressdaten für ein Branchenbuch erfüllt nicht die Anforderungen an ein elektronisches Sammelwerk iSv § 4 UrhG. Mangels Sonderrechtsschutz für das Branchenbuch ist dann auch ein Schutz nach § 1 UWG ausgeschlossen.

Streitwert 25.000 €

Weiterlesen...
 
LG Hamburg, Urt. v. 12.07.00, 308 O 205/00 - roche-lexikon.de

Die Darstellung fremder Inhalte in einem Fenster »auf« der eigenen Website bedarf der Zustimmung des Urhebers. Die Veröffentlichung von Web-Seiten allein stellt noch keine konkludente Zustimmung hierzu dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Navigationsleiste des Browsers ausgeblendet wird.

Weiterlesen...
 
KG Berlin, Urt. v. 30.05.00, 5 U 555/99 - Stars russischer Bühnen

Die Vermutung des § 10 Abs. 2 S. 1 UrhG ist auf Hersteller von Tonträgern im Sinne des § 85 Abs. 1 UrhG nicht analog anwendbar. Das UrhG sieht einen Anspruch des Verletzten auf Herausgabe von unberechtigt hergestellten Vervielfältigungsstücken eines Originals an den Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Vernichtung nicht vor.

Weiterlesen...
 
LG München, Urt. v. 30.03.00, 7 O 3625/98 - Midi-files

Das Bereithalten von 800 fremden Musikstücken im MIDI-File-Format auf dem Server eines Providers stellt eine unerlaubte Wiedergabe nach § 15 Abs. 2 UrhG dar. Da die Beklagte Kenntnis von den Dateien hatte und das Bereithalten mit zumutbarem Aufwand zu verhindern gewesen wäre, kann sie sich nicht mit Erfolg auf § 5 Abs. 2 TDG berufen.

Weiterlesen...
 
<< Start < Zurück 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Weiter > Ende >>

Seite 7 von 10

Aus unserem Angebot

MarkenstempelSie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 446,25 € (375 € zzgl. MwSt.), Gemeinschaftsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750 € zzgl. MwSt.).

Aus unserer Praxis

Sie interessieren sich dafür, bei welchen Entscheidungen wir am Verfahren beteiligt waren? Schauen Sie in unsere Entscheidungssammlung. Sie erkennen unsere Mitwirkung am Zeichen eigenesache im Leitsatz der Entscheidung.