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Vertragsrecht
LG Wiesbaden, Urt. v. 07.06.13, 2 O 2/13 - Porsche Panamera

eigenesache Ein gutgläubiger Eigentumserwerb an einem Kraftfahrzeug scheidet aus, wenn im vorgelegten Fahrzeugbrief ein vom Veräußerer personenverschiedener Halter eingetragen ist. Bestehen Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Vorerwerbs durch den Verkäufer scheidet auch eine Ausdehnung des Gutglaubensschutzes auf die Verfügungsbefugnis des Veräußerers nach § 376 HGB aus. Solche Zweifel können sich daraus ergeben, dass ein Luxusfahrzeug aus dem Ausland mit nur einem Schlüssel angeboten wird.

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LG Düsseldorf, Urt. v. 04.02.13, 15 O 227/12 - Internet-System-Vertrag

eigenesache Für Bestandskunden eines Unternehmens führt der Abschluss eines weiteren »Internet-System-Vertrags« nicht zur Verlängerung der Laufzeit eines bereits bestehenden »Internet-System-Vertrags«, wenn dieses Vorhaben in dem Vertragsformular nicht hinreichend transparent für den Kunden  herausgestellt wird. Es handelt sich dann vielmehr um zwei getrennt voneinander zu behandelnde Verträge, die auch jeweils eigenständig kündbar sind.

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AG Rastatt, Urt. v. 08.01.13, 20 C 190/12 - Domainkündigung

eigenesache Wird ein »Webshosting-Paket« gekündigt, ist darin nicht zugleich der Auftrag an den Provider zu sehen, die Domain der Vergabestelle gegenüber zu kündigen.

Streitwert: 171,12 €.

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AG München, Urt. v. 07.11.12, 241 C 21686/12

eigenesache Der Anbieter einer aus Flug und Hotel kombinierten Pauschalreise muss in den von ihm angegebenen Gesamtpreis eine am Urlaubsort etwa anfallende »Stadtsteuer« (Ortstaxe) einrechnen.

Streitwert: 132,00 €.

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BGH, Urt. v. 25.10.12, VII ZR 146/11 - gewinn.de

eigenesache Die Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG von 2004 erfordern für einen Providerwechsel einen diesbezüglichen vom Domaininhaber autorisierten Auftrag. Nach den Erläuterungen der DENIC zum Providerwechsel (Stand: 29. Oktober 2003) kommt dem Schweigen des bisher die Domain verwaltenden DENIC-Mitglieds auf Anfragen der Beklagten, zu einem Providerwechselauftrag Stellung zu nehmen, nicht der Erklärungswert zu, dass das bisher die Domain verwaltende DENIC-Mitglied im Namen des Domaininhabers dem Providerwechsel zustimmt und damit den neuen Provider im Wege der Erteilung einer Außenvollmacht bevollmächtigt.

Schließt die Domain-Registrierungsstelle DENIC eG sukzessive mehrere Domainverträge bezüglich derselben Domain ab, so ist die Frage, welchen Vertrag sie erfüllen muss, grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip zu Gunsten desjenigen zu beantworten, der als erster den Domainvertrag abgeschlossen hat.

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