Die Hochspringerin Ariane Friedrich macht zur Zeit von sich reden, weil sie bei Facebook in beleidigender Weise angeschrieben wurde. Sie stellte daraufhin den mutmaßlichen Absender der Nachricht an den Pranger. Rechtsanwalt Strömer befasste sich mit der Zulässigkeit einer solchen Anprangerung in der Sendung »WDR aktuell« vom 23. April 2012.
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