| 12.03.09 Monitor: Jugendschutz in Communities |
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Christian Franz: SchülerVZ ist hier hundertprozentig auch in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass solche Werbung nicht geschaltet wird. Egal ob das jetzt Drittangebote sind, die da in Anspruch genommen werden oder nicht. SchülerVZ verdient sein Geld mit dieser Werbung. Die haben dafür Sorge zu tragen, dass da insbesondere keine Rechtsverletzungen stattfinden. Den gesendeten Beitrag finden Sie hier. © 2009 Westdeutscher Rundfunk. Bericht: Caroline Rollinger, Nina Magoley, Isabel Schayani |
Sie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 416,50 € (350 € zzgl. MwSt.), Gemeinschaftsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750 € zzgl. MwSt.).
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im Leitsatz der Entscheidung.