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22.06.11: Facebook-Partys: Wer zahlt die Zeche?

2011-06-22_wdrdeTausende trafen sich in den vergangenen Tagen zu »Facebook-Partys«. In einigen Städten kam es dabei zu Ausschreitungen mit Verletzten. Wer aber ist für die Schäden verantwortlich? Wer zahlt die Kosten? Rechtsanwalt Strömer beantwortete dem WDR solche und andere Fragen am 22. Juni 2011.

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08.09.09 iBusiness: Streit um Bloggereintrag

2009-09-08_hightextDer Streit um einen Blogeintrag über den Sportartikelhersteller Jako zeigt einmal mehr: Viele Unternehmen verstehen die Mechanismen des Internets - und vor allem des Social Web - nicht. Rechtsanwalt Strömer analysierte für den High Text Verlag im Magazin »iBusiness« am 8. September 2009 die Gefahren für Blogger.

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10.03.09 derNewsticker.de: Barbara Schöneberger wehrt sich

2009-02-10_dernachrichtentickerBarbara Schöneberger vertraute ihre privaten Zukunftspläne am Rande einer Veranstaltung einem Unbekannten an. Der soll sich als Freund der Familie ausgegeben haben, in Wirklichkeit aber Mitarbeiter der Berliner B.Z. gewesen sein. Den anschließend veröffentlichten Bericht der B.Z. übernahmen andere Medien und werden jetzt auf Unterlassung der Weiterverbreitung anwaltlich in Anspruch genommen. Rechtsanwalt Strömer nahm gegenüber einem der Abgemahnten, dem Nachrichtendienst »derNewsticker.de«, am 10. März 2009 Stellung zur Berechtigung der Abmahnungen.

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26.11.08 Südwild: Verbindungsabbruch für Lügengeschichten

mobbingWas ist eigentlich »Cyber-Mobbing«? Der Begriff taucht in keinem Gesetz und auch in keinem Urteil auf. Und doch ist er in aller Munde. Rechtsanwalt Strömer versucht der Frage in einem Interview mit der Redaktion des Magazins »Südwild« des Bayerischen Fernsehens am 26. November 2008 auf den Grund zu gehen. Gleichzeitig gibt er Tipps, wie Betroffene sich wehren können.

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16.11.08 zoomer.de: Kein Vermummungsverbot im Internet

maskeWelche IP-Adresse ein Internetnuzer bei Aufbau einer Internetverbindung nutzt, bleibt ihm überlassen. Darum ist es ohne Weiteres zu zulässig, einen Anonymsierungsdienst zu nutzen, der die Adresse, die der eigene Provider zugewiesen hat, verschleiert. Auch, wenn auf diese Weise später nicht nachzuweisen ist, wer ein Angebot aufgerufen oder eine Datei heruntergeladen hat. Lesen Sie dazu das Interview »Anonym surfen: Es gibt kein Vermummungsverbot im Netz«, das Rechtsanwalt Strömer der Redaktion des Magazins zoomer am 16. November 2008 gegeben hat.

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