fuofacebook 

Home Tätigkeitsfelder Marken-, Patent und Musterschutz
Marken-, Patent und Musterschutz

marke02Wir melden Ihre Wunschmarke, Ihren Slogan, Ihr Logo oder Ihr Geschmacksmuster an und begleiten Sie von der Anmeldung bis zur Eintragung. Gerne vertreten wir Ihre Interessen auch beim Schutz von Patenten und Gebrauchsmustern. Gerade beim effektiven Schutz von gewerblichen Schutzrechten ist anwaltliche Beratung eigentlich unabdingbar. Was nützt es schon, ein Recht anzumelden, das dann nicht eingetragen wird oder später den falschen Schutz vermittelt?

Herr M. ist auf seinen Geldbeutel bedacht. Er meldet die Marke »Domain Enforcer« auf eigene Faust für »Internetdienstleistungen« an. Schließlich kann er das Formular ja beim Deutschen Patent- und Markenamt herunterladen. Dumm nur, dass die Eintragung der Marke sechs Monate später abgelehnt wird. Dumm auch, dass ein Mitbewerber zwischenzeitlich eine Gemeinschaftsmarke »Domain Enforcement« angemeldet hat. Vielleicht hätte Herr M. die zu schützende Dienstlleistung doch besser anders umschreiben oder eine Wort-/Bildmarke anmelden sollen? Wirft der Sachbearbeiter bei der Behörde ihm zu Recht vor, dass der Durchschnittsverbraucher mit dem Begriff »Adressvollstrecker« einen Provider assoziiert? Oder hätte Herr M. statt einer Marke lieber Rechte an einem Unternehmenskennzeichen erwerben sollen?

Schutzrechte können Sie selbst anmelden. Müssen Sie aber nicht.

Herr Rechtsanwalt Strömer ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Herr Rechtsanwalt Grootz hat seinen theoretischen Lehrgang abgeschlossen und wartet auf seine Zulassung. In technischen Fragen, die häufig bei Patenten und Gebrauchsmustern auftreten, arbeiten wir im Bedarfsfall vertrauensvoll mit einer Düsseldorfer Patentanwaltskanzlei zusammen.

Im Zusammenhang mit der Anmeldung von Schutzrechten vereinbaren wir oft Pauschalen oder arbeiten auf Zeithonararbasis. Vor allem in Markensachen ist der Zeitbedarf für uns gut einschätzbar, sodass wir Ihnen feste Preise für unsere Leistungen vorschlagen können. Schauen Sie doch einfach einmal in unsere Rubrik Honorare.

 
Teilen

Aus unserem Angebot

marke02Sie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 416,50 € (350 € zzgl. MwSt.), Gemeinschaftsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750 € zzgl. MwSt.).

Aus unserer Praxis

Sie interessieren sich dafür, bei welchen Entscheidungen wir am Verfahren beteiligt waren? Schauen Sie in unsere Entscheidungssammlung. Sie erkennen unsere Mitwirkung am Zeichen eigenesache im Leitsatz der Entscheidung.