| Schnellkurs im Urheberrecht |
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Heute erreicht uns ein Beschluss der zuständigen Rechtspflegerin beim Amtsgericht Düsseldorf: Bei mehreren Abmahnungen wegen File-Sharings durch völlig verschiedene Rechteinhaber soll es nur einmal Beratungshilfe geben. Die weiteren Abmahnungen könne der Mandant ja schließlich alleine beantworten. Klingt ein bisschen wie: Ich hatte vorige Woche einen Auffahrunfall auf der Kö in Düsseldorf. Klar gibt es Beratungshilfe. Ok, gestern hatte ich in Essen schon wieder einen Bums und brauche erneut einen Anwalt. Beratungshilfe gibbet nich. Du weißt doch jetzt, wie du das Verfahren alleine durchziehst. Mal sehen, wie der Richter über unsere Erinnerung gegen den Beschluss entscheidet. |
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