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Widerrufsrecht: Jetzt auch für Anwälte und Architekten! |
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Christian Franz / Oktober 2009
Lange wurde gestritten - und erneut ist eine Streitfrage höchstrichterlich zu Lasten von Online-Händlern entschieden worden (BGH, Urt. v. 30.09.09, VIII ZR 7/09). Auch wenn eine Rechtsanwältin sich Lampen in ihre Kanzlei bestellt, kann sie Verbraucherin im Sinne des Gesetzes sein und damit in den Genuss weit reichender Sonderrechte, nicht zuletzt des Widerrufsrechts, kommen. Gleiches gilt für sonstige Freiberufler. Eine Entscheidung, die die Anwaltschaft in Händlerkreisen sicher nicht beliebter machen wird. Doch wie so oft gibt es Wege, Härten abzufedern:
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Durchsetzung von Forderungen unter 600 € |
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Rechtsanwalt Tobias H. Strömer / November 2003
In bestimmten Fällen muss seit dem 1. Januar 2000 vor Erhebung einer Klage eine obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung erfolglos beendet sein. Das gilt vor allem für vermögensrechtliche Streitigkeiten, deren Wert 600 € nicht übersteigt. Von der bundesgesetzlichen Öffnungsklausel haben bislang Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Gebrauch gemacht. Nordrhein-Westfalen etwa hat das im Gütestellen- und Schlichtungsgesetz (GüSchlG NW) getan.
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