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Zum Tod von Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth

Tobias H. Strömer / Februar 2010

gravenreuthIn der Nacht auf den 22. Februar 2010 hat Kollege Günter Freiherr von Gravenreuth seinem Leben selbst ein Ende gesetzt. Ich bin persönlich erschüttert und trauere aufrichtig um einen Menschen, den ich persönlich leider nur flüchtig kennen gelernt habe. Als Urgestein des Computer- und Internetrechts wird er mir trotz oder gerade wegen zahlreicher beruflicher Reibereien in angenehmer und denkwürdiger Erinnerung bleiben.

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Intenetrecht im neuen Jahrzehnt

stroemerWer vor Gericht streitet, bekommt ein Urteil, keine Gerechtigkeit. Richter treffen ihre Entscheidungen zwar nicht willkürlich, müssen aber trotzdem manchmal persönliche Wertungen treffen, die nicht immer mit dem Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden - und vor allem der Parteien des Rechtsstreits - deckungsgleich sind. Für Anwälte ist das eine banale Erkenntnis. Den Mandanten erstaunt das trotzdem immer wieder.

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Weihnachtsfeier 2009

Unsere heiße Weihnachtsfeier 2009 haben wir ausgerechnet in der kältesten Nacht des Jahres bei Kerzenlicht und Cocktails in den eigenen Räumen genossen. Einige wenige, sonst wohl eher flüchtige Impressionen von einer karibischen Nacht haben wir für die Ewigkeit und unsere Kanzleichronik festgehalten. Und für die geneigte Leserschar natürlich.... Wir freuen uns auf das Neue Jahr 2010! 

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Gut Ding will Weile haben – Aktuelle Wartezeiten beim DPMA

Eva N. Dzepina / Dezember 2009

markeUns erreicht soeben die Nachricht des DPMA, dass die Wartezeit in Anmeldeverfahren, in denen eine Beschlussfassung des Amtes zu erfolgen hat, derzeit ca. zwölf Monate ab letzter Rückäußerung des Anmelders bzw. seines Vertreters beträgt. Im Klartext: Wenn man sich mit dem Amt um die Eintragungsfähigkeit seiner Marke streiten muss, darf man sich ruhig auf eine längere Wartezeit einstellen.

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Zum Rennen auf die Kurzdomains…

Eva. N. Dzepina / Oktober 2009

briefkastenIm Kampf um die Kurzdomains gab es auch glückliche Gewinner: Die DENIC eG hat sich offenbar die Domain »de.de« gesichert. Im gleichen Zug kassierte die DENIC eG jedoch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09):

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Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Urkunde FachanwaltHerrn Rechtsanwalt Franz wurde im Oktober 2009 aufgrund der nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu führen. Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind vor allem im Marken-, Patent-, Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig. Ihre Kenntnisse müssen Fachanwälte durch mindestens 120 Stunden theoretische Ausbildung und drei Klausuren unter Beweis stellen und anschließend durch laufende Fortbildung nachweisen. Wir gratulieren!

 
Neuer § 15a RVG: Anrechnung der Geschäftsgebühr

Astrid Schröter / September 2009

portemonnaieEinigen Auftraggebern war es bisher ein Dorn im Auge, dass sie - trotz Obsiegens im Prozess - lediglich die Hälfte der an den Prozessbevollmächtigten gezahlten Gebühren für das gerichtliche Verfahren (0,65 Verfahrensgebühr gem. 3100 VV RVG) von der gegnerischen Partei erstattet bekommen haben. Dieser Ungerechtigkeit hat der Gesetzgeber nun mit Inkrafttreten des § 15a RVG ein Ende gesetzt.


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BGH: Lehrerbewertung bei spickmich.de zulässig

spickmichLehrerbewertungen im Internet auf der mit der Domain »spickmich.de« adressierten Website sind zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof am 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08) entschieden. Solche Bewertungen stellten Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit einer Lehrerin betreffen, und somit grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Die Meinungsfreiheit umfasse grundsätzlich auch das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen. Deshalb seien auch anonyme Bewertungen im Internet zulässig.

Pressemitteilung des BGH

 
LG Leipzig: Dringlichkeit eines Verfügungsantrags

dringlichkeitWer seinen Unterlassungsanspruch rasch durchsetzen möchte, kann das mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung tun. Allerdings darf er nicht zu lange warten, weil sonst die Dringlichkeit seines Antrags, der so genannte Verfügungsgrund, in Frage steht. Viele Gerichte gestehen dem Antragsteller nicht mehr als sechs Wochen seit Kenntnis vom Verstoß zu. Spätestens dann muss der Verfügungsantrag eingereicht worden sein. Allerdings urteilen deutsche Gerichte nach wie vor uneinheitlich. Jetzt musste das Landgericht Leipzig die Frage in einer urheberrechtlichen Auseindersetzung entscheiden.

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LG Frankfurt/Main: Domain weg - Wer haftet?

vorfahrtBereits vor Jahren haben wir darauf hingewiesen, dass Domain-Inhaber nicht zwingend derjenige ist, der als solcher in die Registrierungsdatenbank der DENIC e.G. eingetragen ist. Maßgeblich ist allein, wer die Domain registriert hat - also Vertragspartner der Vergabestelle ist -, solange dieser die Domain nicht auf einen anderen übertragen hat. Die Daten in der Registrierungsdatenbank genießen schließlich keinen öffentlichen Glauben wie etwa ein Handels- oder Grundbuchregister. Jetzt wird das Landgericht Frankfurt/Main die Frage klären müssen, wen die DENIC e.G. als Domaininhaber akzeptieren muss.

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Gemeinschaftsmarken werden billiger

logohabmAnfang Mai werden die Gebühren für die Registrierung von europäischen Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt in Alicante um 40% gesenkt. Die Gebührensenkung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Statt der bisherigen zweigeteilten Gebühr für Anmeldung und Eintragung wird, wie auch beim Deutschen Patent- und Markenamt, nur noch einmal eine pauschale Gebühr anfallen - und zwar bei Anmeldung der Marke. Dadurch wird das Verfahren für die Anmelder erleichtert, weil weniger Fristen beachtet werden müssen und auch nur einmal eventuelle Bankgebühren bei Zahlungen anfallen.

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