Hier finden Sie Informationen zu laufenden Verfahren, die in unserer Kanzlei betreut werden.
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LG München I: Hitlers „Mein Kampf“ darf nicht an die Kioske |
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Das Landgericht München I hat heute in einem einstweiligen Verfügungsverfahren das Vorhaben eines britischen Verlegers, Hitlers »Mein Kampf« in Deutschland zu verbreiten, vorerst gestoppt. Zur Begründung verweist das Gericht darauf, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist. Außerdem sieht die Kammer keine Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch gegen die Antragsgegner durchzusetzen
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Filesharing: 90 Mio EUR Forderungen aus Abmahnungen werden versteigert |
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Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versteigert offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen in Höhe von 90 Mio EUR.
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AG München: Vielzahl von Klageverfahren in Filesharingfällen |
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Wie das Amtsgericht München per Pressemitteilung verlauten lässt, haben verschiedene Rechteinhaber dort bereits über 1400 Klagen in Filesharingfällen anhängig gemacht. Weitere sollen folgen. Erfahrungsgemäß wird die Mehrzahl dieser Verfahren letztlich durch Einigungen beendet werden. In diesen Verfahren, von denen möglicherweise auch einige durch Urteil entschieden werden, wird sich wohl auch zeigen, ob die geltend gemachten Forderungen dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind.
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Euroweb schwächelt weiter vor Gericht |
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Die wegen Ihrer Geschäftsmethoden in die Schlagzeilen geratene Euroweb Internet GmbH wird von der Justiz zunehmend kritischer betrachtet. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit mit einer Vielzahl meist kleinerer Gewerbetreibender und Freiberufler »Internet-System-Verträge« mit einer mehrjährigen Laufzeit abgeschlossen. Bestandteil der versprochenen Leistungen war die Beratung und Zusammenstellung einer Webdokumentation, die Gestaltung und Programmierung einer individuellen lnternetpräsenz sowie das Hosting von Webseiten und Mailboxen. Viele Kunden reuten später den Vertragsschluss, weil sie die angebotenen Leistungen entweder nicht benötigten oder für überteuert hielten.
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OLG Frankfurt/Main: Schweigen bedeutet nicht Zustimmung |
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Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Domain-Inhabers kannn ein Domain-Registrierungsvertrag nicht gekündigt werden. Der bisher von der DENIC e.G. geübten Praxis, nach der ein Schweigen des alten Providers auf einen Providerwechselantrag als Zustimmung gewertet wurde, hat das Oberlandesgericht Frankurt am Main in seiner Entscheidung vom 9. Juni 2011 eine Absage erteilt.
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OLG Düsseldorf: Kein Impressum für Baustellenseiten |
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in der mündlichen Verhandlung vom 22. Februar 2011 mit der Frage befasst, ob auch eine bloße »Baustellenseite« eine Anbieterkennzeichnung benötigt. Dabei hat der Senat zu verstehen gegeben, dass er an seiner bereits in einem unveröffentlichten Beschluss vom 16. Juli 2009 (20 W 60/09) geäußerten Ansicht festhalten möchte.
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Abmahnung DGVO GmbH & Co. KG / Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft |
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Die DGVO Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG, München, lässt durch die Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft abmahnen. Betroffen sind Unternehmer, die angeblich E-Mail-Werbung verschicken, ohne zuvor das Einverständnis des Empfängers eingeholt zu haben. Ob die Abmahnung berechtigt ist, lässst sich natürlich nur im Rahmen der Analyse des betroffenen Einzelfalls beurteilen. Grundsätzlich verstößt der Versand unerwünschter Werbe-E-Mails allerdings tatsächlich gegen §§ 823 Abs. 1 BGB, 7 UWG.
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LG Düsseldorf: Geschäftsmodell der Euroweb wackelt |
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Das Geschäftsmodell der Euroweb Internet GmbH gerät zunehmend ins Wanken. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit mit einer Vielzahl meist kleinerer Gewerbetreibender und Freiberufler »Internet-System-Verträge« mit einer mehrjährigen Laufzeit abgeschlossen. Bestandteil der versprochenen Leistungen war die Beratung und Zusammenstellung einer Webdokumentation, die Gestaltung und Programmierung einer individuellen lnternetpräsenz sowie das Hosting von Webseiten und Mailboxen. Viele Kunden reuten später den Vertragsschluss, weil sie die angebotenen Leistungen entweder nicht benötigten oder für überteuert hielten.
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LG Düsseldorf: Impressum auch für eine bloße Wartungsseite? |
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Wer im Internet Waren und Dienstleistungen auf der eigenen Website präsentiert weiß, dass er Ross und Reiter in einer Anbieterkennzeichnung benennen muss. Die meisten Anbieter halten sich auch daran. Aber gilt die »Impressumspflicht« tatsächlich für alle Websites? Das Landgericht Düsseldorf hat sich jetzt mit der Frage befasst, ob auch eine bloße »Baustellenseite« eine Anbieterkennzeichnung benötigt.
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Abmahnung 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH / RA Welf Brandes |
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Die 14 und 24 Ersatzteilhandel GmbH, Wunstorf, lässt durch Herrn Rechtsanwalt Welf Brandes abmahnen. Betroffen sind Unternehmer, die mit Kraftfahrzeugteilen und Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge handeln. Die Abmahnung rügt, dass bei Ebay Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Abruf bereitgehalten werden, die Angebote als »freibleibend« darstellen. Ob die Abmahnung berechtigt ist, lässst sich natürlich nur im Rahmen der Analyse des betroffenen Einzelfalls beurteilen. Grundsätzlich unzulässig ist es natürlich, bei Ebay ein Angebot als »freibleibend« darzustellen, weil der Kaufvertrag ja mit dem Höchstbietenden verbindlich zustande kommen soll.
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LG Hamburg: Anforderungen an eine Abmahnung |
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Eine berechtigte Abmahnung verpflichtet den Abgemahnten häufig, dem Rechteinhaber auch die Honorare zu erstatten, die dieser für die Beauftragung seines Rechtsawalts aufwenden musste. Das kann ein teurer Spaß werden. Umgekehrt sollte es sich aber auch der Verletzte gut überlegen, ob er auf die Einschaltung eines Anwalts verzichtet, den Verletzer selbst anschreibt und dann womöglich gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Stellt sich dann nämlich heraus, dass das Schreiben gar keine »Abmahnung« im Rechtssinn war und erkennt der Inanspruchgenommene dann den Verfügungs- oder Klageantrag sofort an, bekommt der Verletzte zwar Recht. Die Anwalts- und Gerichtskosten muss er aber trotzdem tragen, weil der Verletzer nach Ansicht der Rechtsprechung ohne ordnungsgemäße Abmahnung keinen Anlass zur Klage gegeben hat.
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