| LG München I: Hitlers „Mein Kampf“ darf nicht an die Kioske |
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Das Landgericht München I hat heute in einem einstweiligen Verfügungsverfahren das Vorhaben eines britischen Verlegers, Hitlers »Mein Kampf« in Deutschland zu verbreiten, vorerst gestoppt. Zur Begründung verweist das Gericht darauf, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist. Außerdem sieht die Kammer keine Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch gegen die Antragsgegner durchzusetzen
Die 7. Zivilkammer hat in einer heute ergangenen einstweiligen Verfügung einem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen einen englischen Verleger stattgegeben und die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus „Mein Kampf“ verboten. (Beschluss des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 7 O 1533/12; nicht rechtskräftig) Quelle: Pressemitteilung des 1/12 des Landgerichts München I vom 25. Januar 2012 |
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