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Honorare

honorareAnwälte leben davon, dass sie Rechtsrat gegen Geld erteilen. Auch die Antwort auf die Frage »Können Sie mir erst mal nur sagen, ob ich Recht habe?« löst (natürlich) normalerweise schon Gebühren aus, selbst dann, wenn der Anwalt hierauf nicht besonders hinweist.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, wie wir miteinander »ins Geschäft kommen« können. Auf Transparenz auch bei Abrechnungsfragen legen wir großen Wert. Unabhängig davon, ob Sie mit uns eine gesonderte Vergütungsvereinbarung treffen möchten oder nicht: Sprechen Sie uns gerne bei Beginn des Gesprächs darauf an, welche Honorare für unsere Tätigkeit voraussichtlich anfallen.

Sollten wir nicht über Gebühren sprechen, richtet sich unser Honorar automatisch nach der gesetzlichen Regelung. Die Gebühren orientieren sich dann am Gegenstandswert. Auch dann sind Sie also auf der sicheren Seite!

Weitere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie in einer Übersicht der Bundesrechtsanwaltskammer.



Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Trifft der Mandant mit dem Anwalt keine Vereinbarung, richtet sich die Höhe der Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Leider ist die genaue Höhe der Gebühren, die ein Mandat hiernach für die anwaltliche Tätigkeit zu zahlen hat, nur selten genau einzuschätzen. Das liegt daran, dass das  Gesetz eine Vielzahl von Tatbeständen kennt, die Gebühren auslösen.

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Vergütung auf Zeithonorarbasis

Wenn Sie mit uns eine Abrechnung auf Zeithonorarbasis vereinbaren, zahlen Sie nur die Zeit, die wir für die Bearbeitung Ihres Falls tatsächlich aufwänden. Unsere Stundensätze liegen in der Regel zwischen 238 € und 357 € brutto (zwischen 200 € und 300 € zzgl. MwSt.), je nach Schwierigkeitsgrad und voraussichtlichem Umfang der Angelegenheit.

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Vergütung auf Pauschalhonorarbasis

angebotPauschalhonorare bieten wir dort an, wo aus unserer Sicht abschätzbar ist, welcher Aufwand voraussichtlich entstehen wird. Gestaltet sich unsere Aufgabe einfacher als gedacht, profitieren wir davon. Ist nahezu endloser Schriftverkehr erforderlich, gewinnen Sie.

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Vergütung auf Erfolgshonorarbasis

Seit dem 1. Juli 2008 dürfen auch deutsche Rechtsanwälte mit ihren Mandanten unter bestimmten Voraussetzungen Vergütungsvereinbarungen treffen, bei denen sowohl die gesetzlichen Mindestgebühren - bei gerichtlicher Tätigkeit - unterschritten werden, als auch die Höhe des Honorars vom Ausgang einer Auseinandersetzung abhängig gemacht wird. Das nennt man die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.

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