| Website Auditing |
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Herr M. will alles richtig machen. Er hat sein ebay-Angebot picobello an rechtliche Vorgaben angepasst. Dafür hat er sich stundenlang durch Diskussionsforen gewühlt und die im Internet gefundenen Mustertexte in seine Produktseiten geflanscht. Einer erfolgreichen und ungestörten Karriere als »Privatanbieter« sollte nichts mehr im Wege stehen. Leider hat Herr M. nicht damit gerechet, dass der Bundesgerichtshof Verbraucher grundsätzlich für unterbelichtet hält. In einer gerade erst auf der Website einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei veröffentlichten Entscheidung erwarten die Karlsruher Ordnungshüter Informationen über die für einen Warenversand nach Guatemala anfallenden Versandkosten höchstens zweifngerbreit unter dem Produktfoto. Leider hat Herr M. seiner Frau zuliebe gestern Abend »Wetten dass« geguckt, statt sich bei »guckst-du-hier.de« schlau zu machen. Dumm gelaufen. Denn der Mitbewerber war schlauer und schon beim Anwalt. Er fordert nicht nur die Einhaltung der neuen Spielregeln ein, sondern auch den Ersatz der ihm für die Abmahnung entstandenen Anwaltshonorare in Höhe von 1.379,80 € netto. Ach ja: Herr M. möge sich doch bei dieser Gelegenheit und bei Meidung einer Vertragsstrafe lebenslänglich verpflichten, auf die Zwei Finger-Regel zu achten. Spielregeln sind eine wichtige Sache. Sie zu beherrschen eine andere. Aber dafür ist ja auch Ihr Anwalt da. Der sollte sich auskennen, ist ja sein Job. Und ab Besten wäre es, wenn der Anwalt Ihres Vertrauens sich dann auch um die »Zwei-Finger-Regel« kümmert, während Sie »Wetten dass« gucken. Wir informieren uns täglich über neue Entscheidungen der Gerichte, weil es zu unseren Aufgaben gehört. Manchmal hören wir auch das Gras husten und sehen Entwicklungen voraus. Manchmal, nicht immer. Aber immer sorgen wir dafür, dass Ihr Internetauftritt, Ihre Produktbeschreibungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesetzlichen Informationspflichten auf Vordermann sind, wenn Sie uns mit einer Überarbeitung Ihres Angebots beauftragen. Wenn Sie mögen, schauen wir auch ab und zu auf Ihrer Website vorbei und informieren Sie, wenn es Änderungsbedarf gibt. Das ist allemal günstiger als die Aufwändungen, die mit einer berechtigten Abmahnung eines Mitbewerbers zwangsläufig verbunden sind. Klingt komisch, ist aber so. Fragen Sie die Mandanten, die erst nach einer Abmahnung zu uns gekommen sind. A propos günstig: Was der Spaß kostet, »Wetten dass« ungestört genießen zu können, erfahren Sie hier. |
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