Home Publications

2010-08-01_kur

K&R 2010, 490

Tobias H. Strömer

Abgrenzungsanforderungen bei gleichnamigen Unternehmen im Internet

Anmerkung zu BGH, Urt. v. 31.03.10, I ZR 174/07 - Peek & Cloppenburg. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, welche Sorgfalt Gleichnamige zu beachten haben, wenn sie sich im Internet begegenen. Allerdings sind die Ergebnisse, zu denen die Karlsruher Richter gelangen, nicht immer ganz praxisnah.

Beitrag

 

2009-09-01_ct

c't magazin für computer technik, Heft 21/09, S. 44

Christian Franz 

Big Brother is watching with you

Microsoft schert sich nicht um deutsches Datenschutzrecht. Mit Windows 7 bringt der Software-Hersteller im Oktober 2009 eine runderneute Version seines Betriebssystems auf den Markt. Enthalten ist dabei auch ein Media Center, dass neben den klassischen Funktionen Online-Services, etwa eine integrierte Programmvorschau, enthält. Die Nutzung dieser Dienste unterliegt allerdings den Bestimmungen einer Datenschutzerklärung - und die hat es in sich. Übertragung der Daten in beliebige Drittstaaten, Ergänzung durch Informationen von dritter Seite, Nutzung für Direktmarketing: Kaum eine verbotene Frucht, an der Microsoft nicht knabbern möchte. Sollte der Konzern tatsächlich wie angekündigt verfahren, wäre das fast durchgängig rechtswidrig. Was blüht dem Verbraucher bei der Nutzung des Media Center?

Beitrag HTML / Beitrag PDF

 

 

wrp0809

WRP 2008, 1148

Tobias H. Strömer / Andreas Grootz

Die »veranlasste Initiativunterwerfung« - ein untauglicher Versuch?

In den letzten Jahren sind Abmahnungen mehr und mehr in Verruf geraten. Das liegt insbesondere an der Häufigkeit von Abmahnwellen, mit denen das Internet immer mal wieder geflutet wird. So verständlich der insbesondere von Internethändlern gehegte Argwohn gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auch sein mag: Abmahnungen dienen eigentlich einem guten Zweck. Mit ihnen soll die Wiederholungsgefahr außergerichtlich ausgeräumt werden, indem sich der Abgemahnte dem Gläubiger strafbewehrt unterwirft. Abmahnungen stehen damit im Einklang mit der Intention des deutschen Gesetzgebers, für einen fairen und lauteren Wettbewerb auch dadurch zu sorgen, dass sich die Marktteilnehmer gegenseitig beobachten. Nunmehr unstreitig wirkt die Abgabe der strafbewehrten Unterwerfungserklärung, die die Wiederholungsgefahr entfallen lässt, im Wettbewerbsrecht regelmäßig inter omnes und nicht inter partes. Doch: Kann sich auch derjenige Rechtsverletzer, der sich nach Erhalt einer Abmahnung von einem Mitbewerber einem seriösen Verband, etwa der Wettbewerbszentrale, strafbewehrt unterwirft, gegenüber dem Abmahnenden auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr berufen? Ist eine solche »veranlasste Initiativunterwerfung« überhaupt jemals ernstlich? Welche Folgen hat die Anerkennung einer solchen Unterwerfung in der Praxis?

Beitrag

 

 

leitfadenom

 

Tobias H. Strömer

Rechtsfragen beim Internet-Marketing

Online-Werbung wächst derzeit zehnmal schneller als alle anderen Werbemedien. Kein anderes Medium ist so preisgünstig und effizient bei der Ansprache neuer Kunden und Zielgruppen. Deshalb setzen immer mehr Unternehmen bei der Neukundengewinnung auf Suchmaschinenmarketing, Kontextwerbung oder Viral Marketing.

Dieses Buch bündelt erstmals das aktuelle Wissen einer jungen Branche. Als Standardwerk ist es ein absolutes Muss für Online-Marketing-Spezialisten und solche, die es werden wollen. Die Autoren sind die führenden Köpfe der Online-Branche. Es sind erfolgreiche Fachbuchautoren, hochrangige Experten aus renommierten Unternehmen sowie anerkannte Wissenschaftler. Die Beiträge enthalten Umsetzungsvorschläge, die sich in der Praxis bewährt haben. Von Affiliate- über Suchmaschinenoptimierung bis zum Web 2.0 werden Strategien erläutert und praktische Tipps gegeben.

Schwarz (Hrsg.), Leitfaden Online-Marketing, 1. Auflage 2007, marketing-BÖRSE, 853 Seiten, 39,90 €, ISBN 978-300020904-8

Beitrag

 

kur

K&R 2006, Heft 7/8 - Editorial / Die erste Seite

Tobias H. Strömer

Die Wurzel allen Übels

Abmahnungen im Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht als solche sind kein Teufelszeug, sondern haben ihren guten Sinn. Die Wurzel allen Übels ist vielmehr der leichtfertige Umgang mit unbegründeten Erstattungsansprüchen. Warum gibt es Abmahnwellen und wie verhindern wir sie?

Beitrag

 
<< Start < Prev 1 2 3 4 5 Next > End >>

Page 1 of 5

From our range of legal services

markeYou wish to protect your brand, slogan or logo? We can show you how to do it and register a trademark for you. Our fees: German trademark 350,00 €, Community mark 900,00 €.

Real Life law

You are interested to know in which legal procedures we have taken part? Take a look at our case law library. Our participation in a case is marked with the logo eigenesache in the respective ruling guideline.