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K&R 2010, 490
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Tobias H. Strömer
Abgrenzungsanforderungen bei gleichnamigen Unternehmen im Internet
Anmerkung zu BGH, Urt. v. 31.03.10, I ZR 174/07 - Peek & Cloppenburg. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, welche Sorgfalt Gleichnamige zu beachten haben, wenn sie sich im Internet begegenen. Allerdings sind die Ergebnisse, zu denen die Karlsruher Richter gelangen, nicht immer ganz praxisnah.
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