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K&R 2006, 553

Tobias H. Strömer / Andreas Grootz

Internet-Foren: Betreiber- und Kenntnisverschaffungspflichten - Wege aus der Haftungsfalle

Die mit Spannung erwartete Berufungsentscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.8.2006 (Heise-Forum) dürfte die Forenbetreiber milder gestimmt haben als das vorausgegangene Urteil des LG Hamburg. Das Berufungsgericht schließt eine kenntnisunabhängige Haftung für rechtswidrige Inhalte von Beiträgen aus, die von Dritten verfasst wurden. Vielmehr werde die Haftung erst ab dem Zeitpunkt positiver Kenntnis von der Rechtswidrigkeit begründet. Zur Vermeidung eines »(Schutz-)Vakuums« für die Verletzten löse die Kenntniserlangung aber nachträglich entstehende Überwachungspflichten für dasjenige Forum (Thread) aus, in dem die rechtswidrigen Beiträge »gepostet« wurden. Im Vergleich zur erstinstanzlichen Entscheidung wird ihre Haftung damit zwar eingeschränkt, als »haushohe« Sieger können sich Forenbetreiber aber wahrlich nicht fühlen.

 
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