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Haftung für Dritte
AG Winsen/Luhe, Beschl. v. 06.06.05, 23 C 155/05 - Haftung des Forenbetreibers

Der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden. Hierzu hat er in kurzen regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob sich etwa Betroffene per E-Mail an ihn wenden.

 Fundstelle: CR 2005, 682

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LG Bielefeld, Urt. v. 14.05.04, 16 O 44/04 - Steuerfreie Zigaretten

eigenesache Wer in der WHOIS-Datenbank lediglich als Zonenverwalter (zone-c) einer Internet-Domain eingetragen ist, haftet - ähnlich wie die DENIC - für Rechtsverstöße, die auf der mit der Domain adressierten Website begangen werden, erst dann auf Unterlassung, wenn er Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte erhält. Bei nicht offensichtlichen Rechtsverletzungen muss er die Domain deshlab erst dann dekonnektieren, wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel vorgelegt wird.

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AG Leipzig, Urt. v. 27.02.03, 02 C 8566/02 - Haftung für Subdomains.

Ist der Absender einer Werbe-E-Mail, in der für solche Internet-Angebot geworben wird, die mit einer Subdomain adressiert sind, nicht zu ermitteln, haftet auch der Inhaber der zugehörigen Internet-Domain als Zustandsstörer auf Unterlassung.

Instanzen: AG Leipzig, Urt. v. 27.02.03, 2 C 8566/02; LG Leipzig, Urteil v. 13.11.03, 12 S 2595/03

Fundstelle: MMR 2003, 610

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OLG München, Urt. v. 17.05.02, 21 U 5569/01 – Diskussionsforum Online-Verlage

Eine anlassunabhängige Pflicht zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Einträgen Dritter in Diskussionsforen besteht nicht. Der Betreiber des Forum haftet erst, wenn er positive Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt.

Fundstelle: AfP 2002, 522

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LG Köln, Urt. v. 05.10.01, 28 O 346/01 - Steffi-Graf-Fotos I

Wer als Inhaber einer Domain Teile der mit der Domain adressierten Website Dritten zur eigenen Nutzung zur Verfügung stellt, damit sie unter einem Pseudonym Bilder und Texte einstellen können, haftet als Störer auf Unterlassung. Daran ändert auch ein Disclaimer nichts, nach dem der Domain-Inhaber für Fremdinhalte keine Verantwortung übernehmen will.

Fundstelle: MMR 2002, 254

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