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LG München I: Hitlers „Mein Kampf“ darf nicht an die Kioske |
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Das Landgericht München I hat heute in einem einstweiligen Verfügungsverfahren das Vorhaben eines britischen Verlegers, Hitlers »Mein Kampf« in Deutschland zu verbreiten, vorerst gestoppt. Zur Begründung verweist das Gericht darauf, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist. Außerdem sieht die Kammer keine Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch gegen die Antragsgegner durchzusetzen
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OLG Düsseldorf: Filesharing-Abmahnung kann »völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung« sein |
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In einem jüngeren Beschluss zu einem Filesharingfall kam das OLG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass eine Abmahnung in bestimmten Fällen eine »völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung« darstellen kann und die Abgemahnten in diesen Fällen die Abmahnkosten nicht zu erstatten haben.
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Darf ein Hautarzt Freunde haben? |
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Der Deutsche Dermatologe 2011, 664
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Tobias H. Strömer
Darf ein Hautarzt Freunde haben? Juristische Stolperfallen bei Facebook
»Ärzte bei Facebook« assoziierte der eine oder andere bislang ausschließlich mit der als selbstverständlich empfundenen Präsenz einer deutschen Punkband im größten sozialen Netzwerk. Aber die Zeiten haben sich geändert. Soziale Netzwerke haben sich inzwischen wegen ihrer großen Akzeptanz in allen Kreisen der Bevölkerung zu einem beliebten Marketinginstrument auch für leibhaftige Ärzte entwickelt. Was vor einigen Monaten noch als Spielerei abgetan wurde, ist heute ein ernst zu nehmendes Instrument zur Patientenbindung.
Beitrag
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Der unter anderem für das Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, ob der administrative Ansprechpartner, der bei Registrierung eines Domainnamens immer dann benannt werden muss, wenn der Anmelder nicht im Inland wohnt, in Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen der registrierte Domainname Rechte Dritter verletzt.
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AG München: Partnerschaftsvermittlung im Internet |
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Klassische Partnerschaftsvermittlungen werden von der Rechtsprechung auf Grund des persönlichen Kontakts zwischen Vermittler und Kunden und der daraus folgenden Diskretion und des Taktgefühls als sogenannte Dienste höherer Art eingestuft mit der Folge, dass der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann. Dies gilt nicht für Onlineplattformen. Hier gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.
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25.10.11 WDR: Google haftet als Blog-Betreiber |
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Der Bundesgerichtshof entschied heute, dass ein Plattformbetreiber für die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen durch Dritte unter bestimmten Voraussetzungen haftet. Diese Haftung nach deutschem Recht kann auch ausländische Hostprovider treffen. Im konkreten Fall ging es um die Haftung von Google für Beiträge auf der eigenen Bloggingplattform »blogspot.com«. Rechtsanwalt Strömer spricht über die Entscheidung und die Folgen für Plattformbetreiber und Betroffene in »WDR Aktuell« am 25. Oktober 2011.
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