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Neuregelungen zum Widerrufsrecht im Fernabsatz |
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Etwas mehr als ein Jahr ist vergangen, seit der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen in den Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen vorgenommen hat. Ab dem 4. August 2011 gelten wieder einmal einige neue Regelungen, die zu mehr Verbraucherschutz führen sollen und von Online-Händlern zu beachten sind. Die Gesetzesänderungen machen Anpassungen der Belehrung über das Widerrufs- und das Rückgaberecht erforderlich, weshalb vom Gesetzgeber auch ein neues gesetzliches Muster der Widerrufsbelehrung (und Rückgabebelehrung) ins Rennen geschickt wird. In vielen Fällen besteht Handlungsbedarf für Händler, die die bisherigen Musterbelehrungen verwenden.
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Neue Kennzeichnungspflichten für Spielwaren |
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Der Gesetzgeber verpflichtet Spielzeughändler ab dem 20. Juli 2011 in einer neuen »Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug« beim Verkauf von Spielzeug Warnhinweise zu geben. Solche Hinweise sind auch dann erforderlich, wenn die Ware online verkauft wird. Sofern der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis für die Kaufentscheidung wichtig ist, muss er sich entweder auf der abgebildeten Warenverpackung oder im Angebotstext finden lassen und zwar in jedem Fall leicht lesbar. Alle Spielwarenhändler sollten deshalb rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Verordung sicher stellen, dass gesetzeskonform geworben wird. Dabei sollten vor allem die Lieferanten in die Pflicht genommen werden, Fotos oder Produktbeschreibungen mit den erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen. Ohne Umstellung drohen kostenträchtige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
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Neuer § 15a RVG: Anrechnung der Geschäftsgebühr |
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Astrid Schröter / September 2009
Einigen Auftraggebern war es bisher ein Dorn im Auge, dass sie - trotz Obsiegens im Prozess - lediglich die Hälfte der an den Prozessbevollmächtigten gezahlten Gebühren für das gerichtliche Verfahren (0,65 Verfahrensgebühr gem. 3100 VV RVG) von der gegnerischen Partei erstattet bekommen haben. Dieser Ungerechtigkeit hat der Gesetzgeber nun mit Inkrafttreten des § 15a RVG ein Ende gesetzt.
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Gemeinschaftsmarken werden billiger |
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Anfang Mai werden die Gebühren für die Registrierung von europäischen Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt in Alicante um 40% gesenkt. Die Gebührensenkung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Statt der bisherigen zweigeteilten Gebühr für Anmeldung und Eintragung wird, wie auch beim Deutschen Patent- und Markenamt, nur noch einmal eine pauschale Gebühr anfallen - und zwar bei Anmeldung der Marke. Dadurch wird das Verfahren für die Anmelder erleichtert, weil weniger Fristen beachtet werden müssen und auch nur einmal eventuelle Bankgebühren bei Zahlungen anfallen.
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Ordonnance sur le dépôt obligatoire d'oeuvres médiaux |
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Depuis le 23 octobre 2008 une copie de tout contenu qui n'a pas été publié à des fins purements privés doit être mise à la disposition de la Bibliothèque Nationale Allemande. Celui qui ne respecte pas cette obligation risque une amende jusqu'à concurrence de 10.000 €. L'ordonnance portant application a cette loi bizarre vient d'entrer en vigueur. Quand et - le cas échéant - comment cette ordonnance va être appliquée est incertain. Momentanément il n'a pas l'air que l'exploiteur d'un site web doit se soucier.
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