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LG Düsseldorf: Geschäftsmodell der Euroweb wackelt

vertragDas Geschäftsmodell der Euroweb Internet GmbH gerät zunehmend ins Wanken. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit mit einer Vielzahl meist kleinerer Gewerbetreibender und Freiberufler »Internet-System-Verträge« mit einer mehrjährigen Laufzeit abgeschlossen. Bestandteil der versprochenen Leistungen war die Beratung und Zusammenstellung einer Webdokumentation, die Gestaltung und Programmierung einer individuellen lnternetpräsenz sowie das Hosting von Webseiten und Mailboxen. Viele Kunden reuten später den Vertragsschluss, weil sie die angebotenen Leistungen entweder nicht benötigten oder für überteuert hielten.

Der Bundesgerichtshof hat im März 2010 entschieden, dass solche Verträge nicht als Dienstvertrag, sondern als Werkvertrag einzuordnen sind. Der entscheidende Unterschiede: Ein Werkvertrag kann nach § 649 Satz 1 BGB vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Zwar behält der Unternehmer dann seinen Vergütungsanspruch. Das allerdings nur in dem Umfang, wie er bereits Leistungen erbracht hat. Hat er zum Zeitpunkt der Kündigung noch gar nicht angefangen zu arbeiten, bekommt er auch kein Geld.

Mehr noch: Die Gerichte in Düsseldorf - dort hat das Unternehmen seinen Sitz - stehen auf dem Standpunkt, dass die Euroweb Internet GmbH sogar nachzuweisen hat, welche Arbeiten sie bereits geleistet hat. Da ihr ein solcher Nachweis nicht gelang, wurde ihre Klage abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat im März 2011 schließlich entschieden, dass die Euroweb zur ordnungsgemäßen Darlegung Ihres Anspruchs auf die Vergütung vortragen muss, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt. Darüber hinaus ist vertragsbezogen darzulegen, welche Kosten die Euroweb schließlich durch die Kündigung erspart hat.

Dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Euroweb Internet GmbH eine Kündigungsmöglichkeit nicht ausschließen, wurde durch den BGH bereits im Januar 2011 entschieden.

Wichtig ist also, »Internet-System-Verträge«, an denen man nicht mehr festhalten möchte, so rasch wie möglich zu kündigen.

Weitere aktuelle Infos in Sachen Euroweb stellen wir Ihnen bei einem Klick hier zur Verfügung.

Hier eine Übersicht über einige der jüngsten Verfahren, bei denen Ansprüche der Euroweb Internet GmbH zurückgewiesen wurden:

LG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.11, 20 S 1/11

AG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.11, 33 C 6727/10

LG Düsseldorf, Urt. v. 05.04.11, 7 O 311/10 

LG Düsseldorf, Urt. v. 14.12.10, 7 O 71/10

LG Düsseldorf, Urt. v. 27.08.10, 22 S 12/10

LG Düsseldorf, Urt. v. 25.06.10, 22 S 282/09  (Revision der Euroweb beim BGH erfolglos, VII ZR 111/10)

AG Düsseldorf, Urt. v. 28.12.10, 36 C 14023/09

AG Düsseldorf, Urt. v. 06.12.10, 231 C 11230/10

AG Düsseldorf, Urt. v. 25.11.10, 28 C 10010/10

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