Die DGVO Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG, München, lässt durch die Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft abmahnen. Betroffen sind Unternehmer, die angeblich E-Mail-Werbung verschicken, ohne zuvor das Einverständnis des Empfängers eingeholt zu haben. Ob die Abmahnung berechtigt ist, lässst sich natürlich nur im Rahmen der Analyse des betroffenen Einzelfalls beurteilen. Grundsätzlich verstößt der Versand unerwünschter Werbe-E-Mails allerdings tatsächlich gegen §§ 823 Abs. 1 BGB, 7 UWG.
Von Abmahnungen der Gesellschaft wegen E-Mail-Werbung berichtet auch Herr Kollege Feil. Nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung streiten wir derzeit vor dem Amtsgericht Bergisch-Gladbach für einen Mandanten um die Frage, ob und in welcher Höhe der DGVO ein Anspruch auf Ersatz angeblich verauslagter Anwaltshonorare zusteht.
Bitte beachten Sie grundsätzlich: Es werden selten so viele Fehler gemacht wie bei der voreiligen Reaktion auf eine Abmahnung ohne qualifizierte anwaltliche Hilfe. Rechtsanwälte, die sich mit der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen auskennen, sind ihr Honorar wert. Wir weisen darauf nicht nur im eigenen Gebühreninteresse hin, sondern auch, weil wir und Kollegen immer wieder mit Fällen konfrontiert werden, in denen mit Vorschlägen aus dem Freundeskreis oder Vorgaben aus Internetforen auf Abmahnungen reagiert wurde und Mandanten sich dann an uns wenden, weil sie die häufig ernormen wirtschaftlichen Folgen der Abgabe einer falschen Unterlassungserklärung selbst nicht überschaut haben.
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