Endlich hat auch ein deutsches Gericht festgestellt, dass die Erde keine Scheibe ist. Das wurde auch langsam Zeit. Das Amtsgericht Duisburg hat sich im Jahr 2006 mit der Frage befasst und sie apodiktisch entschieden. Die Entscheidung ist insoweit nicht berufungsfähig.
Aus den Entscheidungsgründen:
»Die Ausführungen des 1960 geborenen Schuldners über die Grundlagen der gegenwärtigen staatlichen Ordnung in Deutschland und über seinen persönlichen Rechtsstatus sind abwegig. Eine deutsche Reichsverfassung vom 19. Januar 1996, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. [...] Zu einer weiteren Auseinandersetzung mit den Prämissen oder Schlussfolgerungen des Schuldners besteht kein Anlass. Eine gerichtliche Entscheidung muss sich nicht mit jedem tatsächlichen Vorbringen und jedem vorgebrachten Rechtsgedanken der Beteiligten ausdrücklich befassen.«
Außerdem hat das Amtsgericht Duisburg dankenswerter Weise festgehalten, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 nicht außer Kraft getreten ist. Das musste ja mal gesagt werden.
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