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Nationalbibliothek will Websites archivieren |
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Rechtsanwalt Tobias H. Strömer / Oktober 2008
Seit dem 23. Oktober 2008 müssen alle Inhalte, die zu nicht privaten Zwecken im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, der Deutschen Nationalbibliothek in Kopie zur Verfügung gestellt werden. Wer sich an die Verpflichtung nicht hält und seine Website nicht meldet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Die Verordnung zu dem bizarren Gesetz ist jetzt in Kraft getreten. Ob und gegebenenfalls wie die Verordnung jemals angewendet werden wird, bleibt abzuwarten. Im Moment sieht es nicht danach aus, als müsse sich der Betreiber einer Internetseite ernsthaft Sorgen machen.
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Freigabe oder Providerwechsel? |
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Tobias H. Strömer / Juli 2008
Immer dann, wenn eine Internetdomain vom alten Inhaber auf einen neuen Inhaber umgeschrieben werden soll, stellt sich die Frage, wie am sinnvollsten die Gefahr ausgeschlossen werden kann, dass Dritte auf die Domain zugreifen. Dabei bieten sich zwei Möglichkeiten der Übertragung an: Zum einen kann der alte Domaininhaber zunächst die Freigabe erklären (Close-Antrag), der neue Inhaber anschließend übernehmen. Zum anderen kann zunächst ein Providerwechsel stattfinden (CHProv) wobei nach dem Providerwechsel die Inhaberdaten geändert werden.
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Mogelpackung Internet-Rechtsschutz |
Tobias H. Strömer / Dezember 2004
Wer im Internet von sich reden macht, läuft immer Gefahr, bei seinem Auftritt gegen geltendes Recht zu verstoßen. Das ist zwar außerhalb des weltweiten Netzes nicht anders. Nur merkt es da vielleicht niemand. Im Netz werden Verstöße zwangsläufig früher oder später aufgedeckt. Und manchmal holt den einen oder anderen sogar die Vergangenheit ein, weil es zahllose Archive gibt, die jeden Beitrag in einer Newsgroup oder einem Gästebuch protokollieren und der Nachwelt verfügbar machen.
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Daniel S. Raimer, LL.M.
Viele Internet-Nutzer kennen sie: die Pop-Up-Fenster, in denen man zum Aufruf einer bestimmten Website eingeladen wird. »JessyGirl19w« und »AnneGirl19w« finden es schade, dass man schon aus dem Chat verschwunden sei, »KerstinGirl19w« und »Tanja19w« laden »hübsche Boys« zum Besuch ihrer Homepages ein. Andere Fenster fordern zum Besuch von Websites auf, auf denen man sich Windows-Updates herunterladen soll.
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Tobias H. Strömer / April 2002
Neue rechtliche Probleme werfen so genannte Autodialer auf. Dabei handelt es sich um kleine Programme, die von Internet-Anbietern über die Telefonleitung unbemerkt auf der Festplatte des Internetnutzers installiert werden und anschließend jede weitere Einwahl ins Internet nicht über die standardmäßig eingestellte Verbindung, sondern über eine teure 0190er-Mehrwertrufnummer herstellen. Der Internet-Nutzer erfährt von seinem Glück erst mit der Zusendung der Telefonrechnung, auf der dann plötzlich hohe Beträge für Verbindungen ausgewiesen sind, die er jedenfalls bewusst gar nicht aufgebaut hat.
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Tobias H. Strömer / März 2000
Viele Tausend DM werden jährlich für Telefonsex-Gespräche, die von der Deutschen Telekom vermittelt werden, ausgegeben. So mancher Anrufer gönnt sich zunächst das Vergnügen, erschrickt dann aber heftig, wenn er die Telefonrechnung liest. Das OLG Stuttgart hat jetzt entschieden, dass Telefonsex-Verträge sittenwidrig sind und die Telekom deshalb auf ihr Geld lange warten kann. Telekom bekommt kein Geld für Telefonsex
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Neue Kundenschutzverordnung in Kraft |
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Tobias H. Strömer / Mai 1998
Die Vorschriften der neuen Verordnung gelten für alle diejenigen, die der Öffentlichkeit Telekommunikations-Dienstleistungen gewerblich anbieten. Dazu gehören nicht nur die Telekom und andere Sprach-Carrier, sondern auch alle Provider, soweit sie ihren Kunden Internetzugänge anbieten. Diese müssen in Zukunft darauf achten, dass sie bei zeitabhängig tarifierten Verbindungen die Dauer der Verbindung in Zukunft »mit einem amtlichen Zeitnormal« ermitteln müssen. Welche technischen Einrichtungen dazu erforderlich sind, teilt auf Anfrage die Regulierungsbehörde in Bonn mit. Die Einhaltung einer genauen Zeitmessung ist der Behörde dann - so verlangt es die neue Verordnung - einmal jährlich durch die Prüfbescheinigung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle für Qualitätssicherungssysteme oder das Prüfergebnis eines vereidigten, öffentlich bestellten Sachverständigen nachzuweisen. Ob das in der Praxis durchführbar sein wird, bleibt abzuwarten.
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Tobias H. Strömer / Februar 1998
Am 1. August 1997 sind nebeneinander das Teledienstegesetz und der Mediendienste-Staatsvertrag in Kraft getreten. Auf den ersten Blick finden sich viele gleich lautende Regelungen. Das ist kein Zufall: Bundestag und Bundesrat mochten sich nicht darüber einigen, ob das »Internet« eher Individual- oder Massenkommunikation ist. Für ersteres ist nach der Kompetenzverteilung im Grundgesetz der Bund zuständig, für letzteres sind es die Länder. Die Spielregeln für Anbieter von Tele- und Mediendiensten sollten nicht allzu stark voneinander abweichen. Im Detail gibt es allerdings schon wichtige Unterschiede.
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Sind Internet-Domains Rufnummern? |
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Tobias H. Strömer / Februar 1998
Nach wie vor ungeklärt, nicht einmal ernsthaft angedacht, ist die Frage, ob Internet-Domains Nummern im Sinne des Telekommunikationsgesetzes sind. Von aktuellem Interesse ist die Frage, weil die am 1. Januar 1998 in Kraft getretene Telekommunikations-Kundenschutzverordnung in § 20 die Zuteilung von Teilnehmer-Rufnummern regelt.
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