| Marken-, Patent und Musterschutz |
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Herr M. ist auf seinen Geldbeutel bedacht. Er meldet die Marke »Domain Enforcer« auf eigene Faust für »Internetdienstleistungen« an. Schließlich kann er das Formular ja beim Deutschen Patent- und Markenamt herunterladen. Dumm nur, dass die Eintragung der Marke sechs Monate später abgelehnt wird. Dumm auch, dass ein Mitbewerber zwischenzeitlich eine Gemeinschaftsmarke »Domain Enforcement« angemeldet hat. Vielleicht hätte Herr M. die zu schützende Dienstlleistung doch besser anders umschreiben oder eine Wort-/Bildmarke anmelden sollen? Wirft der Sachbearbeiter bei der Behörde ihm zu Recht vor, dass der Durchschnittsverbraucher mit dem Begriff »Adressvollstrecker« einen Provider assoziiert? Oder hätte Herr M. statt einer Marke lieber Rechte an einem Unternehmenskennzeichen erwerben sollen? Schutzrechte können Sie selbst anmelden. Müssen Sie aber nicht. Herr Rechtsanwalt Strömer ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Herr Rechtsanwalt Grootz hat seinen theoretischen Lehrgang abgeschlossen und wartet auf seine Zulassung. In technischen Fragen, die häufig bei Patenten und Gebrauchsmustern auftreten, arbeiten wir im Bedarfsfall vertrauensvoll mit einer Düsseldorfer Patentanwaltskanzlei zusammen. Im Zusammenhang mit der Anmeldung von Schutzrechten vereinbaren wir oft Pauschalen oder arbeiten auf Zeithonararbasis. Vor allem in Markensachen ist der Zeitbedarf für uns gut einschätzbar, sodass wir Ihnen feste Preise für unsere Leistungen vorschlagen können. Schauen Sie doch einfach einmal in unsere Rubrik Honorare. |
Vous voulez protéger votre marque, votre slogan publicitaire ou votre logo en tant que marque enregistrée? Nous vous accompagnant du dépot à l'enregistremement. Nos honoraires forfaitaires jusqu'à l'enregistrement ou au refus éventuel (hélas, cela arrive): Marques allemandes: 416,50 € (350 € hors TVA), marques communautaires: 1.071 € (900 € hors TVA).
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