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OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.12.11, I-20 U 171/11 - Anleser II |
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Wer Pressemitteilungen in denen der Hersteller das eigene Produkt werblich herausstellt, in sein redaktionell gestaltetes Angebot mit Links einbindet, muss schon wegen § 6 Abs. 1. Ziff. 1 TMG bei dem Link auf den Anzeigencharakter des Textes hinweisen. Das gilt insbesondere, wenn der Verlinkende vom Herausgeber der Pressemitteilung keinerlei Zahlungen erhält, sondern die Pressemitteilung lediglich als »Lockmittel« verwendet, um Leser auf seine anzeigenfinanzierten Seiten zu locken.
Streitwert: 15.000,00 €.
Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 24.08.11, 12 O 329/11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.12.11, I-20 U 171/11
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LG Düsseldorf, Urt. v. 24.08.11, 12 O 329/11 - Anleser |
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Wer Pressemitteilungen veröffentlicht, in denen der Hersteller ein bestimmtes Produkt werbend hervorhebt, muss bereits in den Anlesern, die zu den Mitteilungen verlinken, klar erkennbar, und zwar mit den Worten »Anzeige« oder »Werbung« auf den werbenden Charakter hinweisen. Das gilt auch dann, wenn ein Entgelt vom Herausgeber der Pressemitteilung nicht gezahlt wird.
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AG Bergisch Gladbach, Urt. v. 27.06.11, 63 C 86/11 - E-Mailwerbung |
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Unverlangt zugesandte E-Mailwerbung stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Der Empfänger hat einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB. Ein Regelstreitwert existiert in solchen Fällen nicht. Legt der Empfänger keine besondere Beeinträchtigung dar, ist ein angemessener Gegenstandswert von 500 € anzusetzen.
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KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11 - Gefällt-mir-Button |
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Der Betrieb einer Website mit einem »Gefällt-mir-Button« für Facebook ohne eine hinreichende Datenschutzerklärung ist wettbewerbsrechtlich nicht relevant.
Instanzen: LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11; KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11.
Streitwert: 10.000 €
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LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11 - Gefällt-mir-Button |
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Die Vorschriften zum Datenschutz wie auch § 13 TMG dienen, anders als Verbraucherschutzvorschriften zum Internethandel, dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen und nicht dazu, für ein lauteres Verhalten am Markt zu sorgen.
Instanzen: LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11; KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11.
Streitwert: 10.000 €
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