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Home Jurisprudence Droit des marques
OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.11.11, I-20 U 68/11 - 'alt'-Attribut im HTML img-Tag

  Die unerlaubte Verwendung einer geschützten Marke im 'alt'-Attribut des IMG-Tags in HTML-Seiten beeinträchtigt die Herkunftsfunktion der Marke und stellt damit eine Kennzeichenrechtsverletzung dar. Anders als »Metatags« oder »Keywords« ist der im 'alt'-Attribut eingegebene Text unmittelbar zur sinnlichen Wahrnehmung bestimmt.

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LG Düsseldorf, Urt. v. 16.11.11, 2a O 224/11

eigenesache Wer im geschäftlichen Verkehr auf Schriftstücken die Wort-/Bildmarke eines Herstellers, dessen Waren man vertreibt ohne Einwilligung verwendet, verletzt die Markenrechte des Herstellers, wenn dadurch eine tatsächlich nicht bestehende Vertragshändlereigenschaft suggeriert wird. Markenrechtliche Erschöpfung tritt nicht ein, wenn die Marke nicht produkt- sondern nur unternehmensbezogen verwendet wird. Die Verwendung des reinen Wortzeichens reicht zu Informationszwecken aus.

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LG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.11, 38 O 7/11 - Google Maps

eigenesache Wer sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet hat, bei Google-Maps nicht mehr mit einer fremden Marke zu werben, haftet auf für später von Dritten ohne Wissen und Wollen des Unterlassungsschuldners vorgenommene Einträge Dritter. Eine ungerechtfertigte Schutzrechtverwarnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung verpflichtet dann zur Erstattung der dem zu Unrecht Abgemahnten entstandenen Anwaltshonorare, wenn die Abmahnung nur die streitige Verwendung einer fremden Marke betrifft, ohne dass die Parteien auch darüber streiten, wem die besseren Rechte an dem Kennzeichen zustehen. In solchen Fällen werden betriebliche Abläufe des Abgemahnten nicht in einer Weise beeinträchtigt, die Erstattung von Anwaltshonoraren als angemessen erscheinen lässt.

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LG Frankfurt am Main, Urt. v. 24.08.11, 3-08 O 65/11

eigenesache Werden Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche nach einer Kennzeichenrechtsverletzung sowohl vom Markeninhaber, als auch von zwei Gesellschaften, die das streitgegenständliche Zeichen in ihrer Firma verwenden, geltend gemacht, ist eine solche Rechtsverfolgung auch dann nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn der Markeninhaber zugleich Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Firmeninhaber ist. Der Beweis dafür, dass tatsächlich Anwaltshonorare gezahlt wurden, kann auch durch eine anwaltliche Versicherung erbracht werden.

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LG Düsseldorf, Urt. v. 27.05.11, 38 O 92/09 - mezzogiorno.de

 Dem Betreiber eines Restaurants kommt am Namen der Gaststätte allenfalls ein örtlich beschränktes Schutzrecht an einer Etablissementbezeichnung zu. Allein der Umstand, dass für die Überlassung einer Domain ein hoher Geldbetrag gefordert wird, reicht für die Annahme eines Domaingrabbings nicht aus, weil der Verkauf auch kurzfristig freigewordener Domains  ein gängiges Geschäftsmodell ist. Der admin-c einer Domain ist weder zwingend noch naheliegend am Geschäftsgebaren des Domaininhabers beteiligt.

Streitwert: 20.000,00 €. 

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