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Tobias H. Strömer

Rechtsfragen beim Internet-Marketing

Online-Werbung wächst derzeit zehnmal schneller als alle anderen Werbemedien. Kein anderes Medium ist so preisgünstig und effizient bei der Ansprache neuer Kunden und Zielgruppen. Deshalb setzen immer mehr Unternehmen bei der Neukundengewinnung auf Suchmaschinenmarketing, Kontextwerbung oder Viral Marketing.

Dieses Buch bündelt erstmals das aktuelle Wissen einer jungen Branche. Als Standardwerk ist es ein absolutes Muss für Online-Marketing-Spezialisten und solche, die es werden wollen. Die Autoren sind die führenden Köpfe der Online-Branche. Es sind erfolgreiche Fachbuchautoren, hochrangige Experten aus renommierten Unternehmen sowie anerkannte Wissenschaftler. Die Beiträge enthalten Umsetzungsvorschläge, die sich in der Praxis bewährt haben. Von Affiliate- über Suchmaschinenoptimierung bis zum Web 2.0 werden Strategien erläutert und praktische Tipps gegeben.

Schwarz (Hrsg.), Leitfaden Online-Marketing, 1. Auflage 2007, marketing-BÖRSE, 853 Seiten, 39,90 €, ISBN 978-300020904-8

Beitrag

 
derverein

Tobias H. Strömer

Website: Rechtsgrundlagen für Vereine

Mit der zunehmenden Verbreitung des Internets legen mehr und mehr Vereine Wert auf eine Darstellung ihres Vereins im World Wide Web. Für den Verein besteht jedoch häufig das Problem, mit einem begrenzten Budget nicht nur die Technik in den Griff zu bekommen, sondern auch noch rechtlich »alle Klippen zu umschiffen«. Eine Präsenz im Internet weckt nämlich nicht nur das Interesse von (potenziellen) Mitgliedern, sondern auch von konkurrierenden Vereinen, Staatsanwälten, Behörden und sog. »Abmahnvereinen«. Umso mehr verwundert es, dass nach wie vor bei der Erstellung von Websites eine gewisse Naivität herrscht, was die rechtlichen Rahmenbedingungen angeht. Nicht nur Vereine, sondern selbst kleine und mittelgroße Unternehmen beauftragen nicht selten mit der Erstellung einer Website den Mitarbeiter mit dem schnellsten Mausklick.

Geckle (Hrsg.), Der Verein - Das Organisationshandbuch für die Vereinsführung, Haufe Mediengruppe, Juni 2006, 3-809215-74-0

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europaeinkaufsparadies

Eva N. Dzepina. LL.M. (Externe Sachverständige)

Europa - grenzenloses Einkaufsparadies? Online-Shopping auf dem Prüfstand

Beim grenzüberschreitenden Onlineshopping ist Europa allenfalls ein »Beitrittskandidat« für einen florierenden Markt. Probleme, überhaupt Webseiten zu finden, die grenzüberschreitende Lieferungen offerieren, und phantasievolle Auslegungen der rechtlichen Vorgaben der Fernabsatzrichtlinie durch die Anbieter - das sind die zentralen Ergebnisse einer Studie zum Europäischen Onlinemarkt des Europäischen Verbraucherzentrums Düsseldorf (EVZ).

Standards beim grenzüberschreitenden E-Commerce zu ermitteln und die Einhaltung von Verbraucherschutzanforderungen nach der Fernabsatzrichtlinie zu überprüfen, war das Ziel einer E-Commerce-Studie des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien unter Federführung des Europäische Verbraucherzentrums Düsseldorf.

Europäische Verbraucherzentren (Hrsg.), Europa - grenzenloses Einkaufsparadies? Online-Shopping auf dem Prüfstand, E-Commerce-Studie, Düsseldorf 2003, 45 S.

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bildung in virtuellen welten

Tobias H. Strömer / Anselm Withöft

Webpiraterie! - Das kann teuer werden

Das Internet gehört niemandem. Aber wie steht es mit den Texten und Bildern darin? Nichts leichter als sie zu kopieren und weiter zu verwenden für eigene Zwecke - aber leider, wenn nicht ausdrücklich erlaubt, illegal. Es kann also richtig teuer werden. Die Autoren klären auf über Urheberrecht, geistige Schöpfung, Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte im Internet.

Schindler/Bader/Eckmann (Hrsg.), Bildung in virtuellen Welten, 1. Auflage 2001, GEP Buchverlag, Frankfurt/Main, 477 Seiten, ISBN 3-932194-38-1

Beitrag

 

dik2000

Tobias H. Strömer

Das ICANN-Schiedsverfahren

Wer um Domains streitet, hat oft das Nachsehen, wenn der Domain-Inhaber im Ausland wohnt, weil dort Urteile vor staatlichen Gerichten nur mit erheblichem Aufwand erstritten werden können. Hier helfen seit Ende 1999 die neuen Verfahren vor den Schiedsgerichten der ICANN weiter, weil hier nicht der Domain-Inhaber, sondern die Domain »verhaftet« wird. Ganz nebenbei sind die Verfahren in der Regel kostengünstiger und schneller als Verfahren vor staatlichen Gerichten. Normalerweise dauert es gerade einmal anderthalb bis zwei Monate von der Einreichung des Antrags bis zum Abschluss des Verfahrens. Die Schiedsrichter sind regelmäßig ausgewiesene Fachleute aus dem Bereich des Urheber- und Markenrechts, die Verfahren weniger formell und deshalb flexibler in der Handhabung. Vor allem aber bieten die neuen Regeln die Möglichkeit, sonst von Vornherein aussichtslose Verfahren zu führen. Der Beitrag umreißt die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Übertragung einer Domain.

Barabas/Rossbach (Hrsg.), Internet - E-Business-Strategien für die Unternehmensentwicklung,  1. Auflage 2000, dpunkt Verlag, Heidelberg, 290 Seiten, ISBN 3-932588-89-4

 
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