LG Düsseldorf, Urt. v. 25.06.09, 37 O 28/09 - MULTIPROG 2520

eigenesache Eine nebulöse und für den Außenstehenden eher unverständliche Formulierung, mit der ein E-Mail-Versender seine Entscheidung, einen Mitbewerber in Zukunft nicht mehr beliefern zu wollen informiert, ist geeignet, bei potenziellen Geschäftspartnern und Wettbewerbern als Adressaten der Mail die Vorstellung zu erwecken, der Betroffene habe sich ein schwerwiegendes Fehlverhalten zuschulden kommen lassen. Eine solche Nachricht ist deshalb geeignet, den Betroffenen in den Augen der Empfänger in wettbewerbswidriger Weise herabzusetzen.

Streitwert: 25.000 €

 

OLG Hamm, Urt. v. 18.06.09, 1-4 U 53/09 - Personensuchmaschine

Die Betreiber einer werbefinanzierten Website und einer Personensuchmaschine sind Mitbewerber, weil sie beide um die Gunst der Werbewirtschaft buhlen. Die Manipulation von Suchmaschinen durch die Einrichtung von Seiten mit unsichtbaren Inhalten ist als Behinderungswettbewerb gemäß § 4 Ziff. 10 UWG unlauter, wenn dabei fremde Namen in den Seiten geführt werden, um so eine Umleitung von der fremden Seite auf die eigene Seite zu erreichen.

OLG Köln, Urt. v. 05.06.09, 6 U 223/08 - DSL-Schmarotzer

Das Aufbauen auf fremden Vorleistungen (hier: Betrieb eines WLAN-Hotspot-Netzwerks auf Grundlage privat vorgehaltener DSL-Anschlüsse anderer TK-Anbieter) kann ein wettbewerbsrechtlich unlauteres Schmarotzen darstellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Geschäftsmodell des Erbringers der Vorleistung in Frage gestellt wird und ein öffentliches Interesse am Fortbestand dieses Geschäftsmodells besteht (Im Nachgang zu OLG Köln, Urt. v. 24.08.07, 6 U 237/06 - Switch and Profit).

Instanzen:  LG Köln, Urt. v. 11.11.08, 33 O 210/07; OLG Köln, Urt. v. 05.06.09, 6 U 223/08

BGH, Urt. v. 26.05.09, VI ZR 174/08 – Rosenkrieg bei Otto II

Stehen zwei Rechtsverletzungen in engem tatsächlichem Zusammenhang, kann ihre Verfolgung auch bei verschiedenen Anspruchsgrundlagen eine einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit darstellen. In diesem Fall sind lediglich die Kosten für eine alles umfassende Abmahnung ersatzfähig, auch wenn tatsächlich mehrere Abmahnungen ausgesprochen wurden.

Instanzen: AG Berlin-Mitte, Urt. v. 11.10.05, 25 C 40/05; LG Berlin, Urt. v. 22.05.08, 27 S 5/05

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.05.09, I-20 W 31/09 - Patent Suit

Wird nach einer Verbotsverfügung eine unzulässige Aussage lediglich auf der Website der Muttergesellschaft des Schuldners noch veröffentlicht und/oder ist sie bei Google noch abrufbar, stellt das keinen Verstoß gegen das Unterlassungsgebot dar.

Instanzen: LG Düsseldorf, Beschl. v. 25.02.09, 12 O 208/08; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.05.09, I-20 W 31/09.

LG Düsseldorf, Urt. v. 14.05.09, 37 O 66/08 - Repräsentanzen

eigenesache Die Verwendung des Begriffs »Repräsentanz« für Orte und für Büroanschriften, unter denen eine Partnervermittlungsagentur über keine ständigen und mit eigenem Personal ausgestatteten Niederlassungen verfügt und unter denen die angebotenen Vermittlungsleistungen nicht organisiert und erbracht werden, ist irreführend.

Streitwert: 30.000 €

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