Tobias H. Strömer / Ute Roßenhövel Wie schließe ich Verträge? - Rechtliche Aspekte im Internet Digitale Verträge sind grundsätzlich ebenso wirksam wie solche, die auf herkömmliche Art und Weise abgeschlossen werden – es besteht jedoch ein Problem, sobald der Vertragsabschluss bewiesen werden soll. Verträge, die Schriftform erfordern, können zumindest zur Zeit noch nicht verbindlich auf elektronischem Wege abgeschlossen werden. Bei Verträgen via Internet entsteht immer auch die Frage nach dem anzuwendenden Recht und dem Ort, an dem im Streitfall geklagt werden muss. Diese Frage beantwortet sich nach Vereinbarungen zwischen den Parteien oder nach Übereinkünften und nationalen Vorschriften zum "Internationalen Privatrecht". Auch auf digitale Verträge sind die allgemeinen Gesetze anzuwenden – beim eCommerce müssen daher insbesondere auch Jugendschutz- und Verbraucherschutzvorschriften sowie das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachtet werden. Albers/Clement/Peteres/Skiera (Hrsg.), eCommerce - Einstieg, Strategie und Umsetzung im Unternehmen, 1999, F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbH, Frankfurt/Main, 272 Seiten, ISBN 3-927282-82-0, Beitrag »Wie schließe ich Verträge im Internet? - Rechtliche Aspekte im Internet«, S. 191. |
PC ONLINE 12/98, 100 |
Tobias H. Strömer Kennzeichnung ist alles Online-Shopping ist grenzübergreifend, meist bargeldlos und mit unterschiedlichen Rechtsträgern verbunden. Anbieter wie Kunden haben es nicht leicht, im Dschungel von Paragraphen und Verordnungen durchzublicken. Rechtsanwalt Strömer klärt auf und gibt wichtige Tipps. |
PC ONLINE 11/98, 92 |
Tobias H. Strömer Online-Kauf ist Vertrauenssache Welches Recht gilt im Cyber-Kaufhaus? Wie setze ich meine Interessen als Anbieter und Kunde durch? Welche Fallstricke, Lücken und Hindernisse beinträchtigen den Online-Einkauf? Rechtsanwalt Tobias H. Strömer erläutert, worauf – juristisch gesehen – beim Shopping im Internet-Basar zu achten ist. |
c't magazin für computer technik, Heft 08/98, S. 202 |
Tobias H. Strömer Netzbeschmutzung Nicht nur die Frage, was unter welchen Umständen an pornographischem Inhalt im Internet bereitgestellt werden darf, bewegt die Gemüter, sondern auch, inwieweit sich der Surfer strafbar machen kann, wenn er Verbotenes erspäht und auf seiner Festplatte sichert. |
c't magazin für computer technik, Heft 07/98, S. 65 |
Tobias H. Strömer Wenn der (An)schein trügt Zwei 16jährige haben auf verblüffend einfache Weise die Zugangsdaten von Hunderten T-Online-Kunden in ihren Besitz gebracht. Haften die jetzt für Rechtsgeschäfte, die über ihren Account geschlossen werden? |
![]() 1. Auflage 1998
Presses Pocket, Paris
450 Seiten, 6,50 €
ISBN 2-266-4021-9
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Isabelle Laufer / Tobias H. Strömer / Helmut Heide L'Allemand Juridique En vingt dossiers bilingues, cet ouvrage présente les données pricipales du droit public et privé allemand contemporain (droit constitutionnel, droit international privé, droit européen, droit locatif, droit de la vente, droit fiscal, droit des sociétés, droit de la distribution, droit des faillites, droit du travail, droit de sécurité sociale etc.). Chaque dossier comporte un exposé de la doctrine accompagné de définitions, des documents pratiques illustrant le domaine abordé, des phrases types et une liste de vocabulaire se rapportant au thème. Les professionnels (juristes, avocats, notaires etc.) y trouveront un outil efficace de référence. Les étudiants (droit, sciences économiques, LEA, IUT, BTS, chambres de commerce etc.) y trouveront les concepts et la terminologie nécessaires à leur formation juridique. |
Webpiraterie
Beitrag von Tobias H. Strömer und Anselm Withöft
FirstSurf (01/98)
Skript zur Lektion |
Tobias H. Strömer / Anselm Withöft Modul Online-Recht Im Zeitalter der Digitalisierung werden die Datenmengen, die über jeden einzelnen Bürger angelegt werden, immer größer. Gerade im Internet lassen sich im Prinzip alle Handlungen des Users protokollieren: Die Verweildauer auf den einzelnen Seiten oder Frames kann ebenso festgehalten werden wie Typ und Version des Browsers - und das schon mit herkömmlicher Software. Der Anbieter weiß, wer welche Daten vom Server heruntergeladen hat und über welche Werbebanner weitergeklickt wurde. |
Media & Daten: |
Tobias H. Strömer Alles was Recht ist - Juristische Spielregeln im Internet Werbung per Internet hat riesige Wachstumsraten. Die Erwartungen sind groß. Enorm viele Unternehmen haben schon den Schritt in das Netz der Netze gewagt. Dennoch gibt es eine gewisse rechtliche Unsicherheit. Welches Recht gilt im Cyberspace? Brauchen wir neue Gesetze? Eine Antwort auf die brennensten Fragen. |
IHK Nordschwarzwald, Heft 7/8 97, 6 |
Tobias H. Strömer Cyberbasar - Kaufverträge per E-Mail Kaufhäuser und Buchläden, Makler und Rechtsanwälte, gar Weingeschäfte und Pizzabäcker streben ins Netz, um ihre Produkte feilzubieten. Und: einige bieten neben Informationen und Bestellmöglichkeiten tatsächlich interaktive Vorteile. Damit beginnt langsam der Rubel auf dem elektronischen Rummelplatz zu rollen. Wie immer, wenn es um viel Geld geht, gibt es Stoff für Rechtsstreitigkeiten. |
Karriereführer 1997/ 98, 51 |
Tobias H. Strömer Commerce & Recht - Alter Wein in neuen Schläuchen Im Internet und mit dem Internet wird zunehmend Geld verdient. Eine besondere Bedeutung kommt dabei Geschäftskontakten oder Verträgen zu, die über das elektronische Medium selbst zustandekommen. Die Umsätze, die heute weltweit im Internet erzielt werden, sollen bösen Zungen zufolge zwar gerade einmal den Jahreseinnahmen von zwei normalen Supermärkten entsprechen. Es bedarf aber keiner prophetischen Gabe vorauszusehen, dass sich das rasch ändern wird. Diese völlig neue Art, nicht mündlich oder schriftlich, sondern elektronisch miteinander zu kommunizieren, zu verhandeln und zu kontrahieren - der »Electronic Commerce« also - wirft eine Reihe von Rechtsfragen auf, die zum Teil noch ungelöst sind. |
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