BGH: Händler haften für Amazon-Fehler

bghJetzt ist es amtlich. Nachdem Instanzgerichte bereits deutlich gemacht hatten, dass sich Händler, die bei Amazon Waren vertreiben, besser einen neuen Freund suchen sollten, hat der Bundesgerichtshof jetzt ein Machtwort gesprochen. Gleich in zwei Urteilen, die bereits im März 2016 gefällt, aber soeben erst veröffentlicht wurden, haben die  Richter in Karlsruhe klar gestellt: Wer bei Amazon verkauft, haftet sogar als Täter, wenn der Plattformbetreiber Wettbewerbsverstöße begeht. Auch wenn der Händler davon überhaupt nichts weiß. In einer ersten Entscheidung, die der Bundesgerichtshof zu treffen hatte, ging es um die Frage, ob der Händler haftet, wenn Amazon selbst eigenmächtig eigene UVP (Unverbindliche Preisempfehlungen) in Angebote einfügt. Am gleichen Tag hat der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung festgehalten, dass der Händler auch dann den Kopf hin halten muss, wenn Dritte Produktbeschreibungen einfach manipulieren.

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