Vodafone: Bitte widersprechen Sie unserer Werbung!

Vodafone: Bitte widersprechen Sie unserer Werbung!

widerspruchTelekommunikationsanbieter animieren uns Verbraucher seit langem, beim Vertragsschluss unsere Einwilligung in den Empfang in den Versand von E-Mail-Werbung zu erklären. Das ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG auch grundsätzlich erforderlich, wenn wir per elektronischer Post beworben werden sollen. Auch die Vodafone GmbH möchte sich im Frühjahr 2019 dem Trend eigentlich nicht verschließen. Eigentlich. Denn irgendwas scheint da in der Karnevalswoche schief gelaufen zu sein.

In den Formularen, die Neukunden zugesandt werden, fordert die Vdafone GmbH auf, unbedingt zwei Unterschriften auf die mit der Begrüßung übersandten Dokumente zu setzen. Erstaunlich nur, dass der Text unter der Überschrift »Beratungseinwilligung« nicht lautet:

Ich willige ein, dass […] meine Bestandsdaten untereinander austauschen, um mich individuell zu beraten, für ihre Angebote zu werben und Marktforschung zu betreiben. [...]

Ich willige ein, dass meine Nutzungsdaten und meine Verkehrsdaten […] verwendet werden, um Telekommunikations- und Telemedien-Dienste bedarfsgerecht und individuell zu gestalten und zu vermarkten.

Ich willige ein, dass [..] mich telefonisch, per E-Mail, Messenger, SMS und MMS über Angebote [...] informieren.

Das hätten wir leidgeprüften Verbraucher erwartet und verstanden. Nein: Überraschend rücksichtsvoll heißt es an der gleichen Stelle:

Ich widerspreche, dass […] meine Bestandsdaten untereinander austauschen, um mich individuell zu beraten, für ihre Angebote zu werben und Marktforschung zu betreiben. [...]

Ich widerspreche, dass meine Nutzungsdaten und meine Verkehrsdaten […] verwendet werden, um Telekommunikations- und Telemedien-Dienste bedarfsgerecht und individuell zu gestalten und zu vermarkten.

Ich widerpreche, dass [..] mich telefonisch, per E-Mail, Messenger, SMS und MMS über Angebote [...] informieren.

Da widerspricht man doch gerne. Eigentlich fällt dann auch kaum noch ins Gewicht, dass die Vofadone GmbH ausweislich der Hinweise in der Fußzeile des Formulars im Handelsregister beim »Amrgericht Düsseldorf« eingetragen sein soll. Ob die Formulare kostengünstig im außereuropäischen Ausland gedruckt werden?

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