Der Chef des Onlineshop-Anbieters Zlio hatte über seinen Twitter-Account den Dienstleister, der sich um die Suchmaschinenoptimierung der Shops kümmern sollte, öffentlich verunglimpft. Das Handelsgericht Paris verurteilte das Unternehmen daraufhin in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2011 zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 10.000 € und weiteren Wiedergutmachungen, die der Höhe nach noch einmal bei bis zu 14.000 € liegen werden. Zudem wurde Zlio verpflichtet, »auf eigene Kosten alle gebotenen technischen Maßnahmen zu ergreifen, die nötig sind, um alle Äußerungen definitiv zurückzuziehen«.