Das Bundesgebietsgericht hat in einer erst heute bekannt gewordenen Entscheidung aus dem April 2012 ein Urteil des Oberlandesgerichts Kleinhaus aus dem Jahr 2007 bestätigt (BGebG, Urt. v. 01.04.12, XX ZR 111/12). Die Vorinstanz hatte unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Wattenscheid festgehalten, dass der Betreiber einer Website bestimmten Personen ein virtuelles Hausverbot erteilen darf. Unzureichend sei es hierfür allerdings, pauschal allen »Juristen« den Zutritt zu verwehren. Geklagt hatte ein Webdesigner, der wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden war, obwohl er zuvor »Juristen« den Besuch seiner Seiten ausdrücklich verboten hatte.