OLG Düsseldorf: Filesharing-Abmahnung kann »völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung« sein

olg_duesseldorfIn einem jüngeren Beschluss zu einem Filesharingfall kam das OLG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass eine Abmahnung in bestimmten Fällen eine »völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung« darstellen kann und die Abgemahnten in diesen Fällen die Abmahnkosten nicht zu erstatten haben.

 

Filesharing: 90 Mio EUR Forderungen aus Abmahnungen werden versteigert

abmahnungDie Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versteigert offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen in Höhe von 90 Mio EUR.

 

 

 

AG München: Vielzahl von Klageverfahren in Filesharingfällen

abmahnungWie das Amtsgericht München per Pressemitteilung verlauten lässt, haben verschiedene Rechteinhaber dort bereits über 1400 Klagen in Filesharingfällen anhängig gemacht. Weitere sollen folgen. Erfahrungsgemäß wird die Mehrzahl dieser Verfahren letztlich durch Einigungen beendet werden. In diesen Verfahren, von denen möglicherweise auch einige durch Urteil entschieden werden, wird sich wohl auch zeigen, ob die geltend gemachten Forderungen dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind.

OLG München: Gerichtstermin am 11.11 um 11:11 Uhr

olg_muenchenDie Entscheidung ist zwar ein paar Jahre alt, zeigt aber, dass auch Münchener Richter Spaß verstehen. Ein Familienrichter hatte Termin zur mündlichen Verhandlung in einer Unterhaltssache auf den 11.11., 11:11 Uhr bestimmt. Der Klägerin war darauf der Spaß am Verfahren vergangen. Sie legte Dienstaufsichtsbeschwerde ein und beantragte, den Richter als Befangen abzulehnen. Das Oberlandesgericht München wies die Beschwerde zurück. Etwas Humor, zumindest aber Gelassenheit, könne auch von den Streitparteien einer Unterhaltssache erwartet werden.

BGH: Haftung des admin-c

bghDer unter anderem für das Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, ob der administrative Ansprechpartner, der bei Registrierung eines Domainnamens immer dann benannt werden muss, wenn der Anmelder nicht im Inland wohnt, in Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen der registrierte Domainname Rechte Dritter verletzt.

AG München: Partnerschaftsvermittlung im Internet

ag_muenchenKlassische Partnerschaftsvermittlungen werden von der Rechtsprechung auf Grund des persönlichen Kontakts zwischen Vermittler und Kunden und der daraus folgenden Diskretion und des Taktgefühls als sogenannte Dienste höherer Art eingestuft mit der Folge, dass der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann. Dies gilt nicht für Onlineplattformen. Hier gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.

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