BGH: Wartemusik beim Zahnarzt ist GEMA-frei

bghDer Bundesgerichtshof hat am 18. Juni 2015 entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine - vergütungspflichtige - öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Der Beklagte war Zahnarzt und betrieb eine zahnärztliche Praxis. In deren Wartebereich wurden Hörfunksendungen als Hintergrundmusik übertragen. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs und - dem nunmehr folgend - des Bundesgerichtshofs ist das keine gebührenpflichtige öffentliche Wiedergabe. Eine solche setze nämlich zumindest voraus, dass die Wiedergabe gegenüber einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen erfolgt. Das sei beim Zahnarzt nicht der Fall.

 

LG Frankfurt/Main: Buchtitel keine Markenrechtsverletzung

lg frankfurt am mainNach dem Landgericht Nürnberg hat jetzt auch das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass Buchtitel regelmäßig nicht als Herkunftshinweis auf einen bestimmten Verlag verstanden werden, sondern als Mittel zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen. Findet sich also im Titel eines Buchs eine eingetragene Marke, stellt das normaler Weise keine Markenrechtsverletzung dar. Das Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt am Main läuft noch (Stand: 23. Januar 2015), die Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg hat der Markeninhaber im Januar 2015 kurz vor der mündlichen Verhandlung allerdings bereits zurückgenommen, sodass die erstinstanzliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist.

 

AnwGH Hamm: Zustellung von Anwalt zu Anwalt

olg hammEinstweilige Verfügungen im gewerblichen Rechtsschutz wurden bislang gerne von Anwalt zu Anwalt gegen Empfangsbekenntnis zugestellt – häufig auf den letzten Drücker. Damit ist es jetzt wohl bald vorbei. Der Anwaltsgerichtshof Hamm geht davon aus, dass Rechtsanwälte in solchen Fällen Empfangsbekenntnisse nicht mehr unterschreiben müssen. Sie dürfen es womöglich nicht einmal mehr, wenn sie sich nicht wegen Parteiverrats strafbar machen wollen.

AG Hamburg: Autoflirt International e.V. muss zahlen

lg hamburgSeit dem Januar 2005 wurden Ansprüche aus der inzwischen gelöschten deutschen  Wortmarke  2096208 »Autoflirt« hergeleitet. Abgemahnt wurde, wer das Wort irgendwo auf seiner Website benutzt hat. Die Abmahnungen waren erkennbar unberechtigt. Das hat das auch das Amtsgericht Hamburg (Urt. v. 07.11.11, 22a C 96/14) jetzt so gesehen und den Verein zur Erstatttung der dem Abgemahnten entstandenen Anwaltshonorare verurteilt.

LG Nürnberg: Klage wegen »You & Me« abgewiesen

lg nuernbergDer Inhaber der deutschen Marke You & Me«, Herr Jean Paul Lissock, hat in der Vergangenheit eine Reihe von Buchhändlern abgemahnt, weil sie ein Posterbuch mit gleichnamigem Titel vertrieben haben. Dabei beruft er sich darauf, Inhaber einer Reihe von Marken mit diesem Wortbestandteil zu sein. Vertreten wird Herr Lissock von den Rechtsanwälten Hübsch & Weil in Köln. Das Landgericht Nürnberg hat die Klage des Markeninhabers jetzt abgewiesen.

Landgericht Düsseldorf

Zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei individualisierten Möbeln

lg duesseldorfDas dem Verbraucher gerade im Onlinehandel zustehende Widerrufsrecht ist in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Dazu gehört auch der Kauf von Produkten, die sich der Kunde individuell nach seinen Vorgaben anfertigen lässt, oder die anderweitig auf seine persönlichen Befugnisse zugeschnitten sind, § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB. Nicht selten kommen Diskussionen darüber auf, wann denn nun Waren unter diese Vorgaben zu fassen sind. Entscheidungen der Gerichte gibt es dazu nur begrenzt.

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