Corona Überbrückungshilfe

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung!

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie stark einschränken mussten und dadurch einen Umsatzrückgang von mindestens 60 % erlitten haben, können über die Corona-Soforthilfe hinaus für die Monate Juni bis August 2020 weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.

 

Leider können Betroffene den für den Zuschuss erforderlichen Antrag nicht selbst stellen. Sie benötigen dazu zwingend Unterstützung durch einen rechtsanwalt, einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer older eine veridigte Buchprüfer.

Wir helfen Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist am 30. September 2020 abläuft! 

Anträge können auch durch Rechtsanwälte eingereicht werden.

Die Frist zur Antragstellung wurde bis zum 30. September 2020 verlängert.

Antragsberechtigt sind
  • Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten;
  • Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.

Was wir von Ihnen benötigen

Um prüfen zu können, ob Ihnen womöglich ein Zuschuss zusteht, benötigen wir Unterlagen von Ihnen. Wir prüfen in einem ersten Schritt, ob Sie die Voraussetzungen für einen Antrag auf Überbrückungshilfe erfüllen.

Für April und Mai 2019 sowie April und Mai 2020

Umsatzsteuervoranmeldungen

Falls nicht vorhanden: Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

Bei Einnahme-Überschuss-Rechnern: Kontoauszüge, aus denen sich die eingegangenen Umsätze ergeben

Für Juni bis August 2020


Umsatzsteuervoranmeldungen

Soweit nicht vorhanden: Schätzungen der voraussichtlichen Umsätze

Bei Einnahme-Überschuss-Rechnern: Kontoauszüge, aus denen sich die eingegangenen Umsätze ergeben

Sonstige Unterlagen

Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanz für 2019 ersatzweise 2018

Arbeitnehmerliste zum 29.02.20 (mit Angabe der wöchentlichen Arbeitsstunden)

Wenn vorhanden: Bewilligungsbescheid über Kurzarbeitergeld und Corona-Soforthilfe

Kontaktformular

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Warum wir so viel wissen möchten?

Anonyme Anfragen dürfen wir schon aus standesrechtlichen Gründen nicht beantworten, weil es dabei zu Interessenkollisionen kommen kann. Womöglich  beraten wir ja ausgerechnet Ihren Gegner in der Sache schon. Außerdem möchten wir Sie natürlich zuverlässig und rasch erreichen.

Ihre Anfrage über dieses Kontaktformular ist selbstverständlich völlig kostenfrei. Unsere Uhr beginnt erst zu laufen, sobald wir Ihnen mitgeteilt haben, ob wir zur Übernahme des Mandats überhaupt bereit sind. Und Kosten fallen natürlich erst dann an, wenn wir Sie dann rechtlich beraten. Versprochen!

Ihre Daten behandeln wir vertraulich. Sie werden sicher zu uns übertragen und nur nach Maßgabe der datenschutzrechtlicher Vorgaben verarbeitet. Lesen Sie dazu gerne auch unsere Datenschutzhinweise

Kontakt

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