08.03.17 AG Berlin-Mitte: Klage gegen Facebook muss nicht übersetzt werden

lg berlin littenstrasseEine Klage gegen die in Irland ansässige Facebook Ireland Ltd. kann nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin Mitte dort auch ohne Übersetzung in die englische Sprache wirksam zugestellt werden. Aufgrund des Umfangs der geschäftlichen Tätigkeit in Deutschland ist davon auszugehen, dass im Unternehmen Mitarbeiter vorhanden sind, die sich um rechtliche Auseinandersetzungen mit den Kunden in Deutsch kümmern können (AG Berlin-Mitte, Urt. v. 08.03.17, 15 C 364/16)

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de