LG Krefeld, Beschl. 12.08.14, 1 C 216/14

lg krefeld

Eine generelle Verpflichtung von Rechtsanwälten, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mandanten zu hinterfragen, besteht nicht. Es liegt vielmehr in der Verantwortung des Mandanten, dem Anwalt mitzuteilen, dass er nicht in der Lage ist, ihn zu bezahlen, und sich auch bezüglich dieser Fragen beraten zu lassen.

eigenesache

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